Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Selli am 08. Juli 2014, 16:42:01

Titel: Anhörung
Beitrag von: Selli am 08. Juli 2014, 16:42:01
Hallo Ihr Lieben,

ich habe einen Bekannten der einen Antrag auf Privatinso gestellt hat. Er hat nun ein Schreiben vom Gericht bekommen und weiß nun nicht was das bedeutet. Ich Denke, dass das Verfahren weiterläuft, aber um sicher zu gehen stlle ich ein Teil des Schreibens hier mal ein.

Vielleicht kann mir ja jemand von Euch auf die Sprünge helfen?! :rougi:

Das Verfahren über den Insolvenzantrag des Schuldners wird nach dessen Anhörung fortgesetzt, weil der Schuldenbereinigungsplan voraussichtlich nicht angenommen wird (§306 Abs.1 Satz 3 InsO)

Dem Schuldner werden die Verfahrenskosten für das Insolvenzverfahren gestundet.


Vielen Dank!
Titel: Re: Anhörung
Beitrag von: Feuerwald am 08. Juli 2014, 22:38:41
ja, das Verfahren (Verbraucherinsolvenz) wird fortgeführt. weil das vorgeschaltete gerichtliche Schuldenbereinigungsplanverfahren (also die außerinsolvenzliche Lösung), keine Aussicht auf erfolgt hatte.

Zudem wurden die Verfahrenskosten gestundet.

Also wird demnächst das Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet. Alles Ok, alles wird gut.