Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Lissi am 08. April 2012, 21:13:20

Titel: Anhörungsbogen des Insolvenzgerichts ...Fragen zu erforderlichen Angaben
Beitrag von: Lissi am 08. April 2012, 21:13:20
Zur Vorbereitung auf das Regelinsoverfahren fülle ich gerade die Bögen aus.

Angaben zur Vermögenslage des Schuldners

Hier geht es um in den letzten 3 Monaten erfolgte Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.
Ich hab monatlich immer mehrere Kontopfändungen, die zT in einem Wisch diverse Forderungen betreffen.
Also Finanzamt, Kindergarten, HwK-Beiräge... "ein Kessel Buntes" - echt.
Kann ich einfach aus den diversen Pfändungs- und Einziehungsverfügungen die Anlagen mit den Auflistungen herauskopieren?
Ist für mich wesentlich einfacher und übersichtlicher für den, der es später liest als wenn ich das nun handschriftlich in die Vordrucke ausfülle ( da wird der Platz eh was knapp auf dem Papier  :rougi: ).

...ich komme sicher noch mit weiteren Fragen  :whistle: .
Titel: Re: Anhörungsbogen des Insolvenzgerichts ...Fragen zu erforderlichen Angaben
Beitrag von: paps am 08. April 2012, 23:17:20
siehe Anlage ?
Titel: Re: Anhörungsbogen des Insolvenzgerichts ...Fragen zu erforderlichen Angaben
Beitrag von: Lissi am 08. April 2012, 23:26:34
Ja, so mache ich das gerade. Auch in anderen Dingen  :wow:, wird übersichtlicher.

Weitere Frage:
" Höhe der Klageforderung"  zB bei gerichtlichen Mahnverfahren.  Zinsen und Gebühren wg Vollstreckung muss ich da abziehen oder gebe ich einfach den Gesamtbetrag ein?  Manche Pfändungen beinhalten mehrere unterschiedliche Forderungen, da müsste ich dann alles auseinanderrechnen.

Ich vermute, der Anhörungsbogen soll zwar "so genau wie möglich" ausgefüllt werden, bietet aber zunächst einmal eine allgemeine Übersicht?
Titel: Re: Anhörungsbogen des Insolvenzgerichts ...Fragen zu erforderlichen Angaben
Beitrag von: paps am 09. April 2012, 14:22:43
Sofern der Platz ausreicht, kann man die Forderungen eines  Gläubigers einzeln aufführen. Forderung und Zinsen/Kosten sollten getrennt werden.
Möglich wäre aber auch "siehe Anlage"