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Autor Thema: Ankündigung Finanzamt Einkommenssteuer aufgrund IK Verfahrens  (Gelesen 2799 mal)

AnnaWitt

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 :gruebel:Mein Mann ist seit Nov 2011 und ich seit Dez 2011 im eröffneten Verfahren. Wir haben letzes Wochende für 2011 unseren Einkommensbescheid eingereicht - gemeinsame Veranlagung. Aufgrund unserer hohen Werbungskosten rechneten wir eigentlich mit einer Erstattung. Prompt bekamen wir 3 Tage später Post, eine Ankündigung für die Vorauszahlung von Einkommenssteuer pro Monat, Begründung: Die Eröffnung des Verfahrens.

Ich verstehe das nicht, kann mich jemand aufklären? Unser Gehalt wird ja schon gepfändet. Wenn ich jetzt zahle und später ggf. wieder bekomme kascht sich das ja auch der Verwalter. Oder habe ich den Bescheid falsch verstanden?

Ich bin neu hier, daher bitte ich im Vorfeld schon um Entschuldidung, wenn das Thema schon 100x im Forum war, ich hab es so nicht gefunden. Danke im Voraus.
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Der_Alte

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Re: Ankündigung Finanzamt Einkommenssteuer aufgrund IK Verfahrens
« Antwort #1 am: 25. Mai 2012, 17:08:48 »

Die Steuererklärung war zunächst einmal nicht von Ihnen zu machen, sondern vom Treuhänder. Im eröffneten Verfahren ist es seine Angelegenheit, schließlich bekommt er die Steuererstattung auch als Massezufluss.

Was ich allerdings nicht verstehe ist, warum Sie eine Steuervorauszahlung leisten sollen. Ich denke, es hat sich jemand beim Finanzamt geirrt. Da Sie normale Arbeitnehmer sein dürften, wird die Steuer vom Arbeitgeber in "richtiger" Höhe errechnet. Vorauszahlung nur wegen der Insolvenz erscheinen merkwürdig.
Ein Anruf beim FA sollte Klarheit bringen.

Wegen der Werbungskosten sollten Sie während des eröffneten Verfahrens einen Freibetrag eintragen lassen und in die Steuerklasse IV mit Faktor wechseln, da der Effekt einer Steuererstattung für die nächste Zeit ausfällt.
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AnnaWitt

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Re: Ankündigung Finanzamt Einkommenssteuer aufgrund IK Verfahrens
« Antwort #2 am: 05. Juni 2012, 10:20:26 »

vielen Dank für den Hinweis. Mein Mann und ich haben Einspruch gegenn diesen vorläufigen Bescheid eingereicht, nach genauer prüfung habe ich festgestellt, dass das FA unsere tatsächlich eingereichten Unterlagen zu diesem Zeitpunkt gar nicht berücksichtigt haben. Ich gehe davon aus, dass sich das überschnitten hat.

Noch eine Frage zur Steuerklasse: Mein Mann und ich verdienen ca. genauso viel, haben daher beide Lohnsteuerklasse IV. Was für ein Freibetrag sollen wir denn eintragen lassen? Wenn wir mehr netto kriegen, ist ja auch mehr pfändbar, oder?
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Der_Alte

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Re: Ankündigung Finanzamt Einkommenssteuer aufgrund IK Verfahrens
« Antwort #3 am: 05. Juni 2012, 19:31:32 »

Steuerklasse 4 mit Faktor. Dann zahlen Sie weniger Einkommensteuer. Dadurch erhöht sich zwar der pfändbare Teil, aber nicht in voller Höhe, sondern nur anteilig der Pfändungstabelle. Je nach unterhaltsberechtigten Personen bleiben mindestens 3/10 für Sie übrig.
Dadurch bleibt bei dre Einkommensteuererklärung kein großer Auszahlungsbetrag übrig und Sie haben wenigstens etwas von der Steuerersparnis.


In der WVP können Sie das wieder ändern, weil Sie dann wieder von der Steuererstattung profitieren.
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AnnaWitt

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Re: Ankündigung Finanzamt Einkommenssteuer aufgrund IK Verfahrens
« Antwort #4 am: 14. Juni 2012, 20:40:48 »

Vielen Dank für diesen Tipp. Der Einkommenssteuerbescheid wurde nun vom Finanzamt korrekt für 2011 anerkannt. Schade nur, dass der IV alles kriegt. Ich werde nun den Freibetrag für die Lohnsteuerkarten beantragen.
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