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Autor Thema: anrechenbares Einkommen nach ZPO  (Gelesen 2575 mal)

HM68

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anrechenbares Einkommen nach ZPO
« am: 03. April 2012, 19:22:50 »

Hallo,
ich bin noch voll in der Eröffnung der PI.Nun meine Frage:Ich beziehe Krankengeld.Ich bin verheiratet und habe 4 Kinder.Unsere Einkommen sind Wohngeld,Kindergeld und Zuschlag sowie Elterngeld.Was kann der Insoverwalter als Einkommen anrechnen?Ich bin nur allein in der Insolvenz.
Vielen Dank!
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Der_Alte

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Re: anrechenbares Einkommen nach ZPO
« Antwort #1 am: 03. April 2012, 20:14:27 »

Es wird nur vom Krankengeld lt. Tabelle gepfändet. Für Sie gilt, dass Sie davon erst ab einem Betrag von 2280 € pfändbare Anteile bekommen. Da Sie einen Zuschlag zum Kindergeld beanspruchen können, dürfte Ihr Verdienst wohl eher darunter liegen.
Wohngeld und Kindergeld sind unpfändbar, Elterngeld bis zur Höhe von 300 € ist ebenfalls unpfändbar. Das betrifft Sie nur, wenn Sie Empfänger des Elterngeldes sind. Bezieht der Partner dieses Elterngeld, ist es von der Pfändung nicht betroffen und wird auch nicht eingerechnet. Allenfalls könnte jemand auf die Idee kommen, einen Antrag zu stellen, Ihren Partner nicht mehr als unterhaltsberechtigt anzunehmen und bei der Berechnung aussen vor zu lassen. Das dürfte aber vermutlich bei Ihrem Einkommen keine Rolle spielen.
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HM68

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Re: anrechenbares Einkommen nach ZPO
« Antwort #2 am: 03. April 2012, 20:26:41 »

Vielen Dank!Ich muss aber trotzdem nochmal "blöd" Fragen.
Ich: Krankengeld,Kindergeld,Kinderzuschlag
Frau:Elterngeld, Wohngeld, Pflegegeld für beh.Kind

Mir geht es jetzt genau um folgendes:
Ich soll eine Rentennachzahlung von 600,- Euro erhalten.Mir ist jetzt unklar ob ich diese behalten darf oder nicht.Mein Verwalter gibt mir keinerlei Info raus.Über nichts.
Wenn unser ganzes Haushaltseinkommen gerechnet wird, bekommen wir es nicht, weil dieses 3100,-Euro beträgt.Wenn aber nur mein Krankengeld angerechnet wird, 1075,-, liegt dies ja weit unter 2880,- Euro.

Hab ich das richtig verstanden?
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Der_Alte

  • Gast
Re: anrechenbares Einkommen nach ZPO
« Antwort #3 am: 03. April 2012, 21:08:35 »

Es werden ausschließlich Ihre 1075 € gerechnet. Daher dürfen Sie die Nachzahlung behalten.
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HM68

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Re: anrechenbares Einkommen nach ZPO
« Antwort #4 am: 03. April 2012, 21:19:30 »

Vielen, vielen Dank!
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