Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: HM68 am 13. August 2013, 11:32:06
-
Hallo,
was ist bei der Insolvenz anrechenbares Einkommen?
Wir bekommen: Gehalt 1500,-, Kindergeld 1019,-, Kinderzuschlag:625,- Wohngeld:364,- und Pflegegeld für beh.Kinder:830,- Euro
Vielen Dank!
Nur das Gehalt wird an meinem Mann ausgezahlt!Alle anderen Leistungen laufen auf mich.
LG
-
und wer ist im Insolvenzverfahren
-
mein Mann das wäre das Gehalt.hab 375 Erziehungsgeld von 375 Euro vergessen.
Alle Einnahmen außer das Gehalt laufen auf mich
-
Für Ihren Mann zählt nur da eigene Gehalt, das aber in der genannten Höhe bei der Vielzahl der Kinder keine pfändbaren Teile enthalten dürfte.
-
Zudem wäre Wohngeld und Kindergeld nicht pfändbar. Auch das Erziehungsgeld (Elterngeld) wäre m.E. erst ab 300,00 Euro mit dem Mehrbetrag anrechenbar.
Sie müssen nur aufpassen, dass der liebe TH nicht versucht, Sie wegen eigenen Einkünften als unterhaltsberechtigte Person auf Antrag beim Gericht unberücksichtigt zu lassen.
-
Vielen Dank! Aber bei dem Gehalt wäre das doch nicht schlimm.Wir haben 5 Kinder davon sind zwei schwerbehindert LG