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Autor Thema: Anrechnung der Kinder wenn beide Eltern in Privatinsolvenz gehen  (Gelesen 4380 mal)

jbo

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Hallo zusammen,

sagt bitte, wenn beide Elternteile getrennt (verheiratet und leben zusammen) in Insolvenz gehen müssen, bei wem werden dann die Kinder angerechnet gemäß Pfändungstabelle.
Beide sind berufstätig und haben ein eigenes Einkommen.

Bei beiden, bei einem Elternteil, oder gilt ein Familieneinkommen?


Vielen Dank.

jbo
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ThoFa

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Re: Anrechnung der Kinder wenn beide Eltern in Privatinsolvenz gehen
« Antwort #1 am: 21. Juni 2008, 15:43:52 »

Hallo,

bei beiden.

MfG

ThoFa
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jbo

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Re: Anrechnung der Kinder wenn beide Eltern in Privatinsolvenz gehen
« Antwort #2 am: 21. Juni 2008, 15:49:34 »

Merci!

Wir versuchen die Insolvenz zwar noch abzuwenden, unser Haus wurde allerdings gestern schon von der Sparkasse schon in die ZV gesetzt.
Meiner Frau (Studentin und Halbtagsbeschäftigt) wurde gestern von der Sparkasse eine Kontopfändung gesetzt.

Hoffentlich bekommen wir bald einen Termin bei der Schuldnerberatung.

Hat jemand schon mal erfolgreich seinen Partner aus der Haftung für einen Hauskreditvertrag rausbekommen?
Jemand hat mal zwischen Tür und Angel zu uns gesagt, dass meine Frau als Studentin zum Zeitpunkt der Unterschrift und jetzt noch, nicht haftet und der Vertrag sittenwidrig ist.

Viele Grüße jbo
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ThoFa

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Re: Anrechnung der Kinder wenn beide Eltern in Privatinsolvenz gehen
« Antwort #3 am: 24. Juni 2008, 16:29:23 »

Hallo,

mir hat neulich einer in der Kneipe in der Düsseldorfer Altstadt gesagt, dass der Staat jedem Bürger 1 Mio. € schenkt. Ist das war ?
Die Aussage zwischen Tür und Angel ist ungefähr genauso glaubwürdig.  :wink:

Die Sittenwidrigkeit steht unter ganz bestimmte Voraussetzungen, bei Ihnen wird es wahrscheinlich schon daran mangeln, dass Ihre Frau nicht gebürgt hat, sondern Mitkreditnehmerin (und Miteigentümerin) ist !?!

Nutzen Sie mal die Suche, dazu habe ich schon häufiger etwas geschrieben.

MfG

ThoFa 
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Feuerwald

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Re: Anrechnung der Kinder wenn beide Eltern in Privatinsolvenz gehen
« Antwort #4 am: 24. Juni 2008, 17:41:55 »


der Versuch clever THs und IVS, unterhaltspflichtige Kinder zu splittern, wenn beide Elternteile Einkünfte haben, ist leider nicht ganz auszuschließen und erfordert dann – aber auch erst dann – eine weiterführende Diskussion und Klärung.

Gruss
Feuerwald


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