Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: grizzly123 am 28. Mai 2008, 16:43:22

Titel: Anruf beim Amtgericht
Beitrag von: grizzly123 am 28. Mai 2008, 16:43:22
Hallo Leute,
Laut meinem RA hat das Amtsgericht meinen Antrag auf Privatinsolvenz seit 6 Wochen vorliegen.
Ich habe aus reiner neugierde mal angerufen und obwohl die Mitarbeiterin dort heute keine Sprechstunde hat war sie sehr freundlich
und hat mir das Aktenzeichen gegeben!
Bin ich jetzt auf der sicheren Seite und kann mich ertsmal zurück lehnen?
Sie meinte das eine 6 Wochen Frist erst ablaufen muss und dann wird die Akte dem Richter vorgelegt?
Was auch immer das heissen soll....
Hat das AG die Gläubiger schon angeschrieben???
Bis zur Eröffnung kann es nämlich noch mindestens 4 Wochen dauern...

Hoffe ihr könnt mir das näher erklären
Titel: Re: Anruf beim Amtgericht
Beitrag von: paps am 28. Mai 2008, 17:42:39
Nun was die Rechtspflegerin damit sagen wollte, weis man natürlich nicht.

Aber das Aktenzeichen sollte erst mal reichen, um im Notfall vorläufigen Vollstreckungsschutz zu erhalten.

Gehen Sie denn davon aus, dass ein gerichtlicher Einigungversuch gestartet wird?
Titel: Re: Anruf beim Amtgericht
Beitrag von: grizzly123 am 28. Mai 2008, 19:26:45
Naja, sie sagte das eine Geiwsse frist abgelaufen sein kann. 6 Wochen seit Antrag
Ich soll morgen beim zuständigen Sachbearbeiter anrufen damit der vielleicht meine Akte beim Richter
vorlegen kann. Damit die Verfahrenskosten gestundet werden dürfen und das LG eventuell sagen kan NEIN die Kosten werden nicht gestundet....

Keine Ahung ob die Gläubiger angeschrieben werden????