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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Anruf von Gläubiger Etwas verwirrt!!!  (Gelesen 2482 mal)

grizzly123

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Anruf von Gläubiger Etwas verwirrt!!!
« am: 19. Mai 2008, 20:17:49 »

Hallo Leute,

Ich habe heute einen Anruf von einem Inkassorechtsanwalt bekommen. Ich soll mich dazu äussern wie ich die Schulden aus der Welt schaffe.
Zur Vorgeschichte: Ich habe ein paar Münzen betsellt und mir ist es dann entfallen die Rechnung zu bezahlen. Nachdem meine Hausbank meinen Kreditverkauft hat und der dann zur Sofortigen Zahlung fällig wurde habe ich mich nach lanem hin und her dazu entschlossen meinen Anwalt das Aussergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren zu eröffnen.
Das Angebot hat der Anwalt des Münzhandels abgelehnt und verlangt das ich die Münzen zurück gebe.
Es waren insgesamt 5 Münzen und die 3 teuersten habe ich noch gefunden und den zurück geschickt.
Leider finde ich die anderen 2 Münzen nicht mehr.

Der Anwalt will jetzt das ich ihm eine Ausgleichszahlung vornehme und damit die Akte geschlossen werden kann.

Was soll ich jetzt sagen???
Den Anwalt oder dessen Gehilfe soll ich morgen ANrufen und ihm was sagen bzw ein Angebot machen.
Darf ich das überhaupt??? Kann mir was passieren weil ich die 2 Münzen nicht mehr finde?!?!?
Komisch ist auch: Die Gesamtforderung betrug insgesamt 203 Euro. 3 Münzern haben sie zurück bekommen aber der Betrag der zur Forderung steht hat sich nicht verändert, ausser die täglichen Zinsen.

Zur Info: Mein RA schrieb mir am 13.04.2008 das er den Antrag zur Eröffnung der Verbraucherinsolvenz an das zuständige Amtsgericht geschickt hat.

Hoffe ihr habt einen Rat für mich

Danke im Voraus
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MissTraut

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Re: Anruf von Gläubiger Etwas verwirrt!!!
« Antwort #1 am: 19. Mai 2008, 20:35:41 »

Hallo und  :Welcome:

Ich würde dem Anwalt des Gläubigers gar nichts sagen, ausser eben dass Du über Deinen Anwalt das Verbraucherinsolvenzverfahren eingeleitet hast. Gib ihm doch einfach die Adresse Deines Anwaltes, dann kann er sich direkt mit diesem in Verbindung setzen. Da der Schuldenbereinigungsplan von ihm abgelehnt wurde, weiß er sehr wohl, dass diese Forderung mit in die Masse genommen wird. Ergo ist dies einfach ein netter Versuch, noch etwas zu bekommen.

Bis Du den Eröffnungsbeschluß des Gerichtes erhältst kann noch einige Zeit vergehen. Sobald Dir Dein IV bekanntgegeben wirst, kannst Du ihm mitteilen, daß Du bereits 3 Münzen zurückgeschickt hast und Dir einfach auch die entsprechende Gutschrift fehlt. Auf der anderen Seite ist es nicht verwunderlich, daß durch Mahngebühren und Anwaltskosten die Forderung fast gleich ist mit der ursprünglichen Hauptforderung.

Da mußte nun durch und Nerven bewahren. Lass Dich einfach auf nichts ein.

LG
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grizzly123

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Re: Anruf von Gläubiger Etwas verwirrt!!!
« Antwort #2 am: 19. Mai 2008, 21:00:18 »

Halloo und danke für die Antwort!

Die Adresse meines Anwalts wird der Anwalt jawohl haben. Schliesslich hat er dem Plan nicht zugestimmt!
Die Forderung belief sich auf 230 Euro bevor ich die Münzen zurück geschickt habe.
Laut telefonischem Gespräch beträgt die Forderung jetzt immer noch 230 Euro obwohl sie 3 Münzen bekommen haben. Das verstehe ich auch nicht.
Soll ich den Gläubiger also morgen anrufen und ihm sagen das er sich mit meinen Anwalt in Verbindung setzen soll?
Wie lange kann es den noch so dauern bis das Gericht mir schreibt???

Vorher hatte ich immer Angst vor meinem Briefkasten und den ständigen Anwalts und Inkassoschreiben.
Seit ca 5- 6 Wochen habe keine Unangenehme Post mehr und meine Lebensqualität hat sich echt verbessert. Das war wie ein neues Leben. Aber ich hoffe das mir der Treuhänder nicht noch einen Strick knüpft....

Ich hoffe ich bekomme keinen Schlaflosen Nächte mehr..........
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MissTraut

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Re: Anruf von Gläubiger Etwas verwirrt!!!
« Antwort #3 am: 19. Mai 2008, 21:11:09 »

Hallo Du,

gib dem Gläubiger-Anwalt einfach noch einmal die Adresse und Rufnummer Deines Anwaltes und verweise auf das eingeleitete Insolvenzverfahren.

Och Du, ich hab meinen Antrag im September eingereicht und im darauffolgenden Jahr Ende Februar oder so wurde das Verfahren eröffnet und mir ein IV zugeteilt ... da wirst Du Dich noch in Geduld üben müssen ...

Sollte Du noch andere Mahnschreiben von anderen Gläubigern erhalten, so teile Ihnen mit, daß IV eingeleitet wurde und gut ist ...

Warum sollte Dir der IV einen Strick drehen ?

Und schlaflose Nächte sollten wirklich bald der Vergangenheit angehören ... aber nicht verzweifeln, es dauert nun noch Wochchen/Monate bis zur Eröffnung der Insolvenz ...

Hat Dich Dein Anwalt darüber aufgeklärt, daß bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens damit zu rechnen ist, daß Dein Konto erst einmal gesperrt wird ? Selbstverständlich kann dies schnell wieder freigegeben werden, jedoch solltest Du darauf eingerichtet bzw. vorbereitet sein.

Auch solltest Du bis zum Abschluß des Insolvenzverfahren nicht großartig Vermögen von dem Dir verbleibenden pfändfreien Betrag ansparen. Dies könnte IV für die Masse beanspruchen.

Stöber hier einfach mal im Forum ... kannst die Suchfunktion nutzen. Da wirst Du auf zahlreiche Tipps stossen.

Ansonsten genieße einfach Deine neu gewonnene Lebensqualität  :wink:

LG
MissTraut
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