Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Schalimar am 30. Januar 2008, 12:30:14

Titel: Anschaffungen innerhalb der Insolvenz
Beitrag von: Schalimar am 30. Januar 2008, 12:30:14
Hallo,
ich habe im November 2006 Insolvenz beantragt und jetzt soll der Schlussbericht der Insolvenzverwaltung gemacht werden. Deshalb rief mich die Kanzlei an und fragte, ob es Veränderungen gibt und was meine Kinder (beide erwachsen und aus dem Haus) machen.
Solche Fragen stürzen mich immer in Angst.
Ich und mein Mann, wir beziehen Grundsicherung, bzw. Hartz 4, sind nach unserer Selbständigkeit arbeitslos. Von diesem Geld haben wir uns jetzt zum 01.01.08 ein Auto geleistet, von unserer Tochter übernommen. Es ist alt, Bj.93 und für die ARGe o.k., angemessen.
1. Frage: Sollte ich dies als Veränderung der Insolvenzverwaltung mitteilen?
2. Frage: Wenn ja, könnte es uns dann wieder weggenommen werden? :Oh_no:
Titel: Re: Anschaffungen innerhalb der Insolvenz
Beitrag von: paps am 30. Januar 2008, 18:19:38
zu 1.) wenn Sie vorher kein Auto hatten, müßte es als vermögen angegeben werden
zu2.) wenn Ihre Tochter der Eigentümer ist nicht, ansonsten  könnte wohl ein Freikauf aus der Masse drohen.

Sie sollten es bei Rückfragen so darstellen, dass es angeschafft wurde, um die Chancen am Arbeitsmarkt zu verbessern.