Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Rennmaus am 27. Dezember 2010, 11:17:09

Titel: Anspruch auf Insolvenzgeld
Beitrag von: Rennmaus am 27. Dezember 2010, 11:17:09
Morgen nochmal, ich hätte doch noch mal eine Frage: geht noch mal um den Insolvenzfall meiner Firma - wo ich versuche, mit Sonderkündiungsfrist aus dem jetzigem Arbeitsverhältnis rauszukommen.
Das hatte ich vergessen zu fragen: gilt der Anspruch vom Insolvenzgeld dann überhaupt und wie ist das, wenn man zwar Gehalt ausgezahlt bekommen hat (diese 3 Monate) allerdings nur ein Bruchteil dessen, was man sonst bekommt?

- ich weiß,dass das hier der Bereich Verbraucher IV ist, aber ich wußte nicht, wo ich meine Frage sonst stellen kann;)

Vielen Dank im Voraus

Titel: Re: Anspruch auf Insolvenzgeld
Beitrag von: brain2nd am 28. Dezember 2010, 20:26:36
Hallo Rennmaus!

1. Erstens würde ich versuchen, dass dein jetziger Arbeitgeber dir fristlos aus wirtschaftlichen Gründen kündigt. Damit bist du bei allen weiteren Schritten - auch wenn der neue Arbeitgeber dich nicht einstellen sollte - auf der sicheren Seite. Suche das Gespräch und bereite dich mit Gründen darauf vor. Er hat keinen NACHTEIL!!!

2. Dann kannst du immer einen Antrag auf Insolvenzgeld bei der Agentur für Arbeit stellen. Dein Arbeitgeber (bzw. dann eher ehemaliger), sowie auch du, erhalten dann einen mehrseitigen Antrag, auf dem auch alle Zahlungen von AG an AN eingetragen werden. Die dann ausstehende Differenz ist dann die Grundlage für das Insolvenzgeld.

Ich habe das für meine Mitarbeiter alles vor 2 Jahren selber gemacht. Grundlage war lediglich die Zahlungsunfähigkeit und nicht die Insolvenz. Da dem Arbeitgeber hinterher noch die Möglichkeit gegeben wird, es zurück zu zahlen. Oder aber er nimmt es mit in die Insolvenz.

Gruß
brain