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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Antrag auf Inso / Gerichtsvollzieher  (Gelesen 7200 mal)

Norbi76

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Antrag auf Inso / Gerichtsvollzieher
« am: 27. April 2006, 22:49:46 »

Hallo,

ich will mal kurz meine Situation schildern.

Ich bin vor einem halben Jahr zum dritten mal in meinen 29 Lebensjahren arbeitslos geworden. Kurz vorher trennten sich die Wege nach 5 gemeinsamen Jahren mit meiner damaligen Partnerin. 2 Schläge auf einmal die mein Konto nicht verkraftet hat. So war ich im August 2005 gezwungen zur Schuldnerberatung zu gehen. Die rieten mir erstmal dazu alle Zahlungen an Gläubiger einzustellen, da das ALG gerade für Miete, Telefon, Strom und Lebensunterhalt reicht.
Mein schlechtes Gewissen trieb mich trotzdem dazu geringe Ratenzahlungen an die Gläubiger zu leisten, immer mit dem Hintergedanken doch schnell wieder Arbeit zu finden.

Nun war ich im März 06 immer noch arbeitslos und entschloß mich zu nem Anwalt zu gehen. Dieser hat nun erst alle Gläubiger angeschrieben und einen Nullplan vorgeschlagen. Da dies wohl nicht gerade auf Gegenliebe stieß, wurde am 20.04.06 beim Amtsgericht Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt.

Gleichzeitig bekam ich am 10.04.06 Post vom Gerichtsvollzieher, daß er am 02.05.06 bei mir erscheint, wenn keine Zahlungen bei ihm eingehen. Mein Anwalt meinte, daß Zwangsvollstreckungen in einem Insolvenzverfahren nicht zulässig wären.
Ich habe also den Gerichtsvollzieher über meine Lage in Kenntnis gesetzt, bekam allerdings eine schnippische Antwort zurück:

Sehr geehrter Herr Empfänger!
In bezeichneter Angelegenheit teile ich mit, dass alleine der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens keine Grundlage für eine Aussetzung der Vollstreckungs bildet.
Dies ist ihrem Rechtsanwalt sicherlich bekannt.
Zum angekündigten Termin am 03.05.2006 werde ich, wie angekündigt, erscheinen.

Da ich mein Privateigentum vor Pfändung gerne schützen möchte (wer will das nicht), würde ich gerne wissen, ob das wirklich rechtens ist, bzw. wann dieser Grundsatz hier greift:

Zwangsvollstreckungsmassnahmen während der Laufzeit des Insolvenzverfahrens bzw. während der Laufzeit der Abtretungserklärung sind nach § 294 Abs. 1 InsO verboten.

Ich besitze einen 13 Jahre alten VW Golf III, einen PC, beides brauche ich einfach, sonst kann ich nen neuen Job gleich vergessen!  :wall:

Hat da jemand Erfahrung mit?  :denken:

Ich überlege jetz schon im Notfall dem Gerichtsvollzieher eine Ratenzahlung anzubieten, aber da wird er wohl kaum noch drauf einsteigen, da er ja weiß, daß es zum Insolvenzverfahren kommt und ich dann ja wohl eh nix mehr zahlen muß/kann?







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Antrag auf Inso / Gerichtsvollzieher
« Antwort #1 am: 28. April 2006, 08:34:11 »

Hallo Norbi,

da überschneiden sich wahrscheinlich die Dinge. Mittlerweile müßtest Du einen Bescheid vom Amtsgericht erhalten haben (oder Dein Anwalt).

Ich hoffe positiv, denn der außergerichtliche Vergleich verlief ja negativ. Dass Du nun doch irgendwelche Zahlungen im Vorfeld geleistet hast, obwohl dass Deine Möglichkeiten überstieg war meines Erachtens ein großer Fehler. Du hast da den einen oder anderen Gläubiger vielleicht bevorteilt. Besprich diese Verhaltensweise mit Deinem Anwalt (hoffentlich ist der auch Fachanwalt für Insolvenzrecht).

Dein Auto, auch wenn es 13 Jahre  alt ist, könnte in die Masse gelangen. Dein PC wahrscheinlich nicht. Die Möglichkeiten des GV Dinge zu pfänden sind entsprechen Deiner Angaben eher gering.

Also, Norbi auf zum Anwalt und die Dinge schnell klären. Wer ist Eigentümer vom Auto? Dein Bruder, Deine Mutter, Dein Vater, Deine Schwester?

Gruss Sanierer



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Norbi76

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Antrag auf Inso / Gerichtsvollzieher
« Antwort #2 am: 28. April 2006, 10:11:28 »

Leider habe ich noch nichts vom Gericht erhalten. Hab auch gerade bei meinem Anwalt angerufen, aber der is heute nicht in der Kanzlei und kann meine Fragen erst am Dienstag 02.05.06 beantworten, weil ja Montag 01.05.Feiertag ist  :wall:  Da der Herr Gerichtsvollzieher Mittwoch erscheinen will, wird das alles ganz schön eng.

Das mit den Zahlungen weiß ich mittlerweile, daß das ein Fehler war. Nur konnte ich einfach nicht ruhig schlafen. Wenn ich bei der Schuldnerberatung war hieß es immer:\"Einfach nicht reagieren\" ... aber was nützt einem das, irgendwann steht dann doch der Gerichtsvollzieher vor der Tür.

Mein Anwalt ist kein Fachanwalt für Insolvenzrecht, die sind bei uns in der Gegend leider sehr rar. Trotzdem hab ich bislang einen sehr ordentlichen Eindruck von ihm.

Eigentümer des Autos bin ich.

Ich hätte da noch eine Frage. Angenommen ich biete dem Gerichtsvollzieher eine Ratenzahlung an. Kann ich mit dieser dann aussetzen sobald ich bescheid vom Amtsgericht bekomme?

Wie ich gelesen und schon erwähnt habe:

Zwangsvollstreckungsmassnahmen während der Laufzeit des Insolvenzverfahrens bzw. während der Laufzeit der Abtretungserklärung sind nach § 294 Abs. 1 InsO verboten.

Alleine der Antrag auf Eröffnung gehört wohl noch nicht dazu?
Und wie lange dauert es in der Regel von einem Antrag bis zum offiziellen Beginn der Laufzeit eines Insolvenzverfahrens?




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Antrag auf Inso / Gerichtsvollzieher
« Antwort #3 am: 28. April 2006, 11:23:13 »

Also Norbi,

biete dem GV keine Ratenzahlung an und weise ihn auf die InsO hin. Frage bei Gericht nach, ob der Bescheid schon erlassen ist. Wenn ja, dann lass Dir das Aktenzeichen geben und wer vorläufiger Insolvenzverwalter wird.
Wenn der GV die EV verlangt, dann lege die EV ab.

Sprich am 2.Mai mit Deinem Anwalt, löcher Ihn mit allen Fragen. Wenn der dann nicht mehr weiter weiß, dann soll er sich in Deiner Gegenwart bei einem anderen Fachanwalt kundig machen.

Nimm am besten einen Vertrauten mit in die Kanzlei.
Sollte Dein Anwalt einen Beratungsfehler machen, so kann er wenigstens dafür haftbar gemacht werden.

Gruss Sanierer


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Norbi76

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Antrag auf Inso / Gerichtsvollzieher
« Antwort #4 am: 28. April 2006, 22:15:32 »

Hallo nochmals und erstmal danke für die Hilfe.

Habe heute 1/3 der Schuldsumme an den GV überwiesen. Hoffe, daß er damit erstmal nicht am nächsten Mittwoch vor der Tür steht.

Heute kam übrigens doch noch ein Brief von meinem Anwalt mit einer Abschrift vom Amtsgericht. Allerdings versteh ich dieses Amtsdeutsch nicht, vielleicht kann das ja jemand für mich übersetzen:

das Gericht beabsichtigt, ohne Durchführung des gerichtlichen Schuldenbereinigungsplanverfahrens die Fortsetzung des Verfahrens über den Eröffnungsantrag anzuordnen (§ 306 Abs. 1S.3 InsO). Sie erhalten Gelegenheit um Stellungnahme binnen 10 Tagen.

 :denken: auf gut deutsch ... Hä?  :redface:[addsig]
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Antrag auf Inso / Gerichtsvollzieher
« Antwort #5 am: 29. April 2006, 10:53:55 »

Hallo Norbi,

warum machst Du solche Dinge und überweist Geld an den GV? Besprich das jetzt mit Deinem Anwalt. Durch diese Überweisung hast Du andere Gläubiger benachteiligt, was Dein Verfahren gefährdet.

Ich begreife wirklich nicht, wie Du sowas tun konntest.

Gruss Sanierer

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Norbi76

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Antrag auf Inso / Gerichtsvollzieher
« Antwort #6 am: 29. April 2006, 11:27:08 »

Nochmal, der Anwalt war gestern nicht zu sprechen, sonst hätte ich ihn um Rat gefragt. Der GV hatte sich für Mittwoch angekündigt und ich wollte einfach vermeiden, daß er mir nächste Woche hier die Wohnung ausräumt bzw. seine hübschen Siegel draufklebt.

Die Zahlung hab ich nun veranlasst, wie gesagt um mein Privateigentum vor Pfändung zu schützen. Wenn der Gerichtsvollzieher hier auftaucht um für EINEN Gläubiger zu pfänden, wird dieser Gläubiger ja genauso bevorzugt. Es besteht nur zu diesem Gläubiger ein Vollstreckungsbescheid, alle anderen Gläubiger hängen in der Schwebe, hier wurden ja bis vor einem Monat noch fleißig Raten bezahlt.

Der GV weiß von der Inso aber hat mich darauf hingewiesen, daß nur ein Antrag auf Eröffnung kein Grund ist, mit einer Zwangsvollstreckung auszusetzen.

Zu dem Satz:
\"Ich begreife wirklich nicht, wie Du sowas tun konntest\" ... es is nicht jeder mit dieser Materie verheiratet, daß er jedem alles recht macht. Ich habe aus o.g. Grund so gehandelt.


Meine eigentliche Frage blieb jetz leider unbeantwortet  :-?





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Norbi76

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Antrag auf Inso / Gerichtsvollzieher
« Antwort #7 am: 29. April 2006, 11:35:55 »

im übrigen könnte ich schwören, daß in dem einen Beitrag gestern noch stand:

\"Biete dem GV eine Ratenzahlung an ...\"

und nicht

\"Biete dem GV keine Ratenzahlung an...\"


oder bin ich jetz schon total plämpläm?
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Antrag auf Inso / Gerichtsvollzieher
« Antwort #8 am: 29. April 2006, 13:49:04 »

Hallo Norbi,

ich habe mein Posting nicht editiert. Somit wirst Du es wohl falsch gelesen haben.

Den Besuch vom GV wirst Du auch mit Deiner Zahlung nicht verhindern, der steht vor der Tür, es sei denn er sagt ab. Du solltest auch zugegen sein. Gerade jetzt hast Du zwar guten Willen gezeigt. Aber du hast dem GV auch gezeigt, dass vielleicht noch mehr zu holen ist.

Bis Du mehrmals nicht anwesend oder verweigerst den Zutritt dann holt sich der GV Unterstützung von Polizei und Schlüsseldienst. Also immer schön zugegen sein und mitarbeiten.
Der GV hat also Rechte, in eine Wohnung notfalls auch gewaltsam einzudringen.

Du hast Angst vor Pfändungen. Das hat jeder. Was heutzutage gepfändet werden kann, sind wirklich nur Luxusgüter. Der 2. Fernseher, die 2. Stereoanlage. Und die auch nur dann, wenn sie wirklich etwas werthaltiges darstellt.
Du hast doch keine Luxusgüter in Deiner Wohnung.

Der Bescheid ist doch eindeutig. Das Gericht beabsichtigt, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens anzuordnen. Weil der Anwalt schon erfolglos mit Deinen Gläubigern verhandelt hat, scheint das Gericht das nicht mehr machen zu wollen und gleich das Verfahren zu eröffnen.
Ansonsten würde vorher ein sogenannter gerichtlicher Einigungsversuch mit Deinen Gläubigern gemacht. Da Du aber auch unterhalb der Pfändungsgrenze von 989,99€ verdienst, verzichtet das Gericht darauf, weil eh nichts zu vergleichen ist.

So Norbi, nun nimm am Dienstag den Termin mit deinem Nichtfachanwalt für Insolvenzrecht wahr und löcher ihn. Und am Mittwoch wird trotzdem der GV vor der Türe stehen, den Du hereinbittest. Evtl. musst Du die EV abgeben. Das kannst Du dann auch tun.

Du hast nun noch 2 Tage Zeit über google einiges an Informationen zu sammeln. Das habe ich auch getan. Alles was Dir an Fragen einfällt, notiere. Insbesondere der Bescheid vom Gericht ist auch für Laien nicht unverständlich.

Gruss Sanierer
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Antrag auf Inso / Gerichtsvollzieher
« Antwort #9 am: 29. April 2006, 14:41:53 »

Danke für die flotte Antwort, glaub der Anwalt braucht am Dienstag ne menge Zeit für mich.

Der Gerichtsvollzieher kommt trotzdem? Na dann war das mit der Überweisung wohl ein echter Schuß in Ofen!

Stimmt das eigentlich, daß die auch auf Dachböden und im Keller rumstöbern?

Was Luxusgüter betrifft, so besitze ich zwar nur einen Fernseher, aber es ist ein ziemlich großer von Thompson. Das war das einzige was mir aus der letzten 5 Jahres-eheähnlichen Gemeinschaft blieb  :-?

Neue Frage, auch wenn´s nervt  :-(

Es ist so, daß ich insgesamt 9 Gläubiger habe, die von meinem Anwalt auch angeschrieben wurden.

Unter diesen 9 Gläubigern ist ein Kredit der Firma SWK.
Dort sind noch 3.500,00€ offen. Diesen Kredit habe ich 2002 aufgenommen. Alleine war mir dies nicht möglich und so ist meine damalige Lebensgefährtin mit eingesprungen als Bürge bzw. Unterschriftsgeber.

Dadurch, daß ich nun keine Zahlungen mehr geleistet habe, wurde von der SWK meine damalige Lebensgefährtin über die Arbeitsstelle ausfindig gemacht und sie soll nun diesen Schuldbetrag übernehmen. Wir sind mittlerweile seit über 1,5 Jahren häuslich wie auch emotional getrennt. Ich habe lange versucht sie aus der Sache rauszuhalten und die Schulden immer als meine anzusehen, da sie von dem Geld auch nie etwas gehabt hat (Kredit diente dazu meinen Dispo auszugleichen)
Verständlicherweise macht die mir jetz ne Menge Ärger.

Meine Frage nun dazu.
Ich habe diese 3.500,00€ Restbetrag bei meiner Insolvenzgeschichte ja mit angegeben. Aber es wird wohl nun auf jedenfall meine ehemalige Lebensgefährtin dafür bürgen müssen?

Wieder ein Mensch mehr auf der Welt, der mich in die Hölle wünscht  ;-(
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Antrag auf Inso / Gerichtsvollzieher
« Antwort #10 am: 29. April 2006, 16:31:19 »

Hallo Norbi,

wenn der GV auf den Dachboden oder in den Keller will, dann zeigst Du ihm die Räume.

So leids mir tut für Deine Ex. Bürgen bedeutet eben, daß man voll dafür haftet. Wenn Du nicht zahlst, dann muss Sie das eben tun. Aus der Nummer kommt man schwer raus. Es handelt sich ja schließlich nicht um einen Kredit in Höhe von 3,5 Mio. sondern nur um 3.500 €.

Gruss Sanierer

P.S. Bin erst nächste Woche wieder online.

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Antrag auf Inso / Gerichtsvollzieher
« Antwort #11 am: 29. April 2006, 20:04:17 »

Ich bekam seit gestern schon 2 emails übers dieses Forum.
Wenn ihr mir schreibt, seit doch so nett und gebt Eure email-Addy an, damit ich Euch auch antworten kann.
In der email steht zwar \"Mit folgenden Link kommst du direkt zu deinen Nachrichten\" ... aber dort werden diese email-Nachrichten nie aufgeführt. Thanx  ;-)
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jafern

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Antrag auf Inso / Gerichtsvollzieher
« Antwort #12 am: 30. April 2006, 11:44:31 »

Hallo Norbi76,

bei den Emails, von denen Du sprichst, handelt es sich um  Systemmitteilungen, die Du automatisch erhälst, wenn Dir jemand eine PN (Private Nachricht / private message) schickt.

Diese Funktion dient der Kommunikation der (registrierten) Teilnehmer untereinander, und können / wollen wir als Forumbetreiber weder kontrollieren, noch beeinflussen.

Nachdem Du Dich mit Deiner Kennung einloggst, solltest Du oben rechts das Usermenü aufrufen (oder direkt auf PN klicken), um Deine Nachrichten einsehen / beantworten zu können.

Sollte das bei Dir nicht funktionieren, informiere uns bitte via Email über das Kontaktformular. Bitte hierzu möglichst keine weiteren Postings im Forum, da es nicht zum Thema passt (off-topic ist).

Danke und Gruß!

Jafern[addsig]
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Nach über fünf Jahren als Betreiber von pwn.info habe ich das Projekt Ende 2008 in andere, vertrauensvolle Hände übergeben.
Seit Oktober 2008 bin ich als selbstständiger Unternehmer in der Branche tätig, in der ich über zehn Jahre als Angestellter mein Brot verdiente ;-)  Ich wünsche allen hier weiterhin gutes Gelingen und viel Erfolg!
 

Norbi76

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Antrag auf Inso / Gerichtsvollzieher
« Antwort #13 am: 02. Mai 2006, 10:42:52 »

Mein Anwalt hat mir geraten den Gerichtsvollzieher nicht in die Wohnräume zu lassen, da damit gerechnet werden kann, daß das Insolvenz-Verfahren in kürze eröffnet werden wird.

Weiß jemand ob man Zahlungen / Überweisungen von vor ein paar Tagen rückgängig machen kann?  :manno:
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Norbi76

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Antrag auf Inso / Gerichtsvollzieher
« Antwort #14 am: 06. Mai 2006, 12:35:27 »

Zahlung konnte natürlich nicht rückgängig gemacht werden.

Seit Mittwoch is nun hier Klingel-Terror angesagt. Nachdem ich leider von meiner Wohnung aus nicht sehen kann (wohne im 7.Stock hinten raus), wer vor meiner Haustür steht, schätz ich einfach mal, daß dieser Herr das war. Sogar heute (Samstag) ... Diesmal hat er´s sogar unten reingeschafft und hat oben an die Tür gehämmert.

Ich bin wirklich mit den Nerven langsam am Ende. Wenn das jetzt jeden Tag so geht ... verständlich, daß der das jetz jeden Tag probiert, da ja jeden Tag auch mit der Eröffnung meines Inso-Verfahrens gerechnet kann. Hab heute schon überlegt ihn reinzulassen, aber was dann? Dann ärger ich mich vielleicht nächste Woche, weil ich endlich das ok vom Amtsgericht für das Verfahren erhalte, zudem würd ich wieder nicht auf meinen Anwalt hören.

Mein Anwalt hat mir geraten ihn nicht in die Wohnräume zu lassen, da der GV einen Durchsuchungsbeschluss vorweisen muß. Weiß jemand wie lange das dauert, bis dieser Herr so einen Beschluss hat? Ich werd echt langsam nervös, immer wenn er klingelt denk ich, er kommt ne Stunde später mit dem Schlüsseldienst wieder.

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Antrag auf Inso / Gerichtsvollzieher
« Antwort #15 am: 07. Mai 2006, 10:56:48 »

Hallo Norbi,

was soll jetzt Dein Gejammere. Ist doch logisch, daß der GV so langsam ungeduldig wird. Vor allem wirds immer teurer. Hat Dir Dein Anwalt auch gesagt, dass man per Haftbefehl zur Abgabe der EV gezwungen werden kann. (solange das VIV natülich noch nicht eröffnet worden ist.

Hat Dir Dein Anwalt gesagt, was gepfändet werden kann. So langsam glaube ich solltest Du Dir einen Fachmann zur Seite nehmen und keinen Feldwaldundwiesenanwalt.

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Norbi76

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Antrag auf Inso / Gerichtsvollzieher
« Antwort #16 am: 07. Mai 2006, 11:01:33 »

Ich hab mir jetz so einige Antworten in diesem Forum durchgelesen und wie man da mit den Leuten umgeht und sie als dumm hinstellt, daß is schon nicht mehr schön.

Ich dachte, man versucht hier auch den Leuten etwas bei zu stehen, aber Feingefühl scheint hier wohl nich gerade an der Tagesordnung.
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ThoFa

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Antrag auf Inso / Gerichtsvollzieher
« Antwort #17 am: 07. Mai 2006, 13:05:01 »

Hallo,

ich weiß jetzt nicht auf welche Postings sich Ihre Aussage bezieht, aber ich kann hier kein generelles \"dumm hinstellen\" erkennen.

Nun zu Ihrem Problem:

Ihr Anwalt hätte beantragen sollen, dass Sicherungsmaßnahmen getroffen werden, damit laufende Vollstreckungen ausgetzt werden. Da dies nicht zum Standardprogramm gehört, hat Ihr Anwalt davon offensichtlich keine Kenntnis.  :-?

Ihr Verfahren wird - gemäß des Schreibens, welches Sie zitiert haben - in den nächsten Tagen eröffnet. Souveräne Gerichtsvollzieher gehen damit locker um und legen die Angelegenhiet in solchen Fällen als unterstes in Ihren Auftragsstaple. Einen solchen GV scheinen Sie nicht erwischt zu haben. Lassen Sie ihn ruhig rein, er wird nichts bei Ihnen pfänden, sofern Sie nicht gerade die Goldbarren auf dem Tisch liegen haben. Sie müssen sich natürlich bewußt sein, dass Sie den GV schon etwas geärgert haben, also wird er eventuell etwas über das Ziel hinaus schießen wollen. Will er bspw. den PC pfänden, fordern Sie Ihn auf Ihre persönliche Daten der Festplatte professionell und dauerhaft zu sichern, dann wird er schon Abstnad nehmen.
Wenn er Ihnen sofort die Eideststattliche Versicherung abnehmen will, erinnern Sie ihn daran, dass Sie ein Recht auf einen gesonderten Termin zur Abgabe der EV haben, der nicht vor Ablauf von zwei Wochen stattzufinden hat. Bis dahin dürfte Ihr Verfahren eröffnet sein.
Im ersten Termin beim Insolvenzverwalter weisen Sie diesen gleich darauf hin, dass Sie aus Angst dem Gerichtsvollzieher den Betrag überwiesen haben. Er wird sich dann das Geld zurück holen.

Und nun Kopf hoch, es wird nicht mehr lange dauern, bis zur ersehnten Ruhe.   8-)

MfG

ThoFa
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Norbi76

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Antrag auf Inso / Gerichtsvollzieher
« Antwort #18 am: 07. Mai 2006, 14:04:04 »

Danke  :applaus:  ... solche Reaktionen erwarte ich in solch einem Forum.

Es muß doch jedem klar sein, derjenige der hier ein Problem vorbringt, ist eh schon am Boden. Aussagen wie:\"Was soll das Gejammer jetzt\" ...  sind hier bestimmt nicht fördernd, dazu noch Panikmache mit \"Haftbefehl\" usw. Ich dachte eigentlich, daß man in so einem Forum etwas Beistand findet.

Bis gestern hätte ich mich noch verrückt machen lassen mit solchen Aussagen, heute steh ich da etwas anders zu den Dingen.

Es hat sich im übrigen rausgestellt, daß das gestern nicht der GV war, sondern die Post :-(  ... vielleicht reagiere ich einfach zu hypernervös. Hier hat´s auch früher fast täglich an der Tür geschellt, nur seit ner Woche geht der Puls und Blutdruck in solchen momenten rapide nach oben.

Wie gesagt, ich kann nicht mal sicher sagen, ob er denn wirklich diese Woche überhaupt mal da war. Es waren immer nur Vermutungen. Ich denke mal, wenn er da gewesen wäre, hätte er bestimmt was im Briefkasten hinterlassen.  :denken:

Hab heute auch schon überlegt das ganze etwas lockerer anzugehen und wenn er kommt ihn einfach rein zu lassen. Eventuell schont das die Nerven mehr als umgekehrt, aber andererseits wollte ich auch nicht gegen den Rat meines Anwalts handeln.
Es gibt im näheren Umkreis keinen Fachanwalt für Insolvenz-Recht. Der nächste ist in Bamberg, von hier aus 80km. Ich find´s schon wichtig, daß man da jederzeit ohne Probleme mal hingehen kann.

@Moderator
Nochmal danke für die aufmunternden Worte, daß kann man in solchen Situationen durchaus brauchen.



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Antrag auf Inso / Gerichtsvollzieher
« Antwort #19 am: 07. Mai 2006, 15:31:27 »

@ Norbi,

von Anfang an habe ich Dir geschrieben, dass Du einen Anwalt benötigst, der Ahnung hat. Deiner hat jedenfalls keine. Du hast Dinge getan, von denen ich abgeraten habe. Stell mich nicht so dar, als ob ich hier der Bösewicht bin. Ich kann nichts dafür, dass unsere Gesetze so sind.

Gleichzeitig wollte ich nur darauf hinweisen, was für Folgen zu erwarten sind, wenn der GV keinen Zugang zu Deiner Wohnung bekommt oder Dich nicht persönlich antrifft. Das hat nichts mit Panikmache zu tun, sonder ist einfach Realität in unserem Land.

Zwangsweise Öffnung der Wohnung sowie zwangsweise Abgabe der EV sind Mittel des GV.

Letztendlich kommt auch Thofa zu dem Ergebnis, dass Du eigentlich einen anderen Anwalt brauchst.

Und nun nochmal zu den Streicheleinheiten, die Du benötigst:

Hier im Forum soll Leuten geholfen werden.

Wenn Du diesen Thread von Anfang bis Ende durchliest, dann wirst Du feststellen, daß ich Dir Dinge geraten habe, die Du einfach nicht gemacht hast. Sich hinterher darüber beschweren ist einfach. Und ganz im Ernst, Zeit für Sentimentalitäten habe ich nicht. Für mich ist damit das Thema erledigt.

Gruss Sanierer





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