Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: pleite0105 am 24. März 2009, 14:36:14

Titel: Antrag auf Privatinsolvenz nur mit fremdem Girokonto
Beitrag von: pleite0105 am 24. März 2009, 14:36:14
Ich will in die Privatinsolvenz gehen. Mein Lohn geht auf ein Girokonto, das nicht mir gehört. Muss ich dies auch dem IV offenlegen? Werden auch hierbei die Lastschriften zurückgebbucht?
Titel: Re: Antrag auf Privatinsolvenz nur mit fremdem Girokonto
Beitrag von: paps am 24. März 2009, 20:04:23
Ja sie müssen das Konto mitteilen.
Möglich wäre auch das Zurückholen von Lastschriften, die Sie betreffen.

Besser ist es sich vorab ein eigenes Guthabenkonto zu besorgen
Titel: Re: Antrag auf Privatinsolvenz nur mit fremdem Girokonto
Beitrag von: Feuerwald am 25. März 2009, 12:07:59
Natürlich ist immer ein eigenes Konto zu empfehlen.
 
Der Treuhänder kann m.E. nicht auf ein fremdes Konto zugreifen.
Er kann dort auch keine Lastschriften zurückholen.

Als Szenario wäre jedoch ein Versuch des Treuhänders denkbar, Zahlungen, die auf ein fremdes  Konto eingegangen sind, vom Kontoinhaber herauszuverlangen.
Schließlich hat der Kontoinhaber Zahlungen erhalten, ohne einen Rechtsanspruch darauf zu haben.
   
Titel: Re: Antrag auf Privatinsolvenz nur mit fremdem Girokonto
Beitrag von: pleite0105 am 26. März 2009, 08:34:03
Hallo Feuerwald,

wieso kann der Treuhänder verlangen, die Zahlungen herauszugeben? Mein Lohn wird gepfändet und was auf dieses fremde Girokonto überwiesen wird ist dann der unpfändbare Rest.

Mit diesem kann ich doch dann grundsätzlich machen was ich will?

Ich habe mit dem Kontoinhaber (einem Verwandten) abgemacht, dass er für mich Überweisungen usw. durchführt. Über mein eigenes Konto führt die Bank keine Lastschriften mehr aus und ich kann auch nichts überweisen.
Titel: Re: Antrag auf Privatinsolvenz nur mit fremdem Girokonto
Beitrag von: paps am 26. März 2009, 21:19:50
der unpfändbare Lohn auf dem Konto ist eben nicht unpfändbar.
Da es mit Gutschrift auf dem Konto kein Lohn sondern Guthaben ist.

Ist ihr eigenes Konto betroffen, dann kann man dieses Guthaben schützen.

Ist ein fremdes Konto betroffen, hat der Kontoinhaber immer eine Herausgabepflicht an den Zahlungsempfänger.
Dieser Anspruch des Zahlungsempfängers ist voll pfändbar.