Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: elga am 06. Februar 2012, 12:18:21

Titel: antrag auf unberücksichtigung des ehemannes zur unterhaltspflicht.
Beitrag von: elga am 06. Februar 2012, 12:18:21
hallo,
ich habe vom gericht einen brief bekommen, dass mein th einen antrag auf "unberücksichtigung meines ehemannes zur untehaltspflicht" gestellt hat.
in dem beigefügten antrag vom th habe ich aber festgestellt, dass der th ein falsches (zu hohes) nettoeinkommen für meinen mann angegeben hat.
ich habe nun 10 tage zeit, mich dazu zu äussern.
nun sieht es so aus: mein mann hat ca. 1000 € netto. angegeben hat der th 1250 € .
ich denke mal, dass mein mann auch mit 1000 € aus der unterhaltspflicht herausgenommen wird.
sollte ich den sachverhalt trotzdem richtig stellen?
Danke für antworten.

gruß elga
Titel: Re: antrag auf unberücksichtigung des ehemannes zur unterhaltspflicht.
Beitrag von: wiwo am 06. Februar 2012, 17:36:22
Hallo elga,

wie Sie bereits richtig erkannt haben wird dem Antrag des TH wohl stattgegeben, egal ob Ihr Mann nun 1000,- oder 1250,- Euro verdient. Den Sachverhalt richtig stellen würde ich trotz allem.



Titel: Re: antrag auf unberücksichtigung des ehemannes zur unterhaltspflicht.
Beitrag von: paps am 08. Februar 2012, 19:38:25
Grundsätzlich sollte man den Betrag richtig stellen.

Zum anderen muss/sollte nachgewiesen werden, was von den 1.000,- Netto an gemeinsamen Lasten zu tragen ist.

Möglich ist nämlich, dass der schöne Nettobetrag gänzlich für die gemeinsamen Verpflichtungen aufgebraucht wird.

Dem Mann also letztlich nichts zum eigenen Leben bleibt.