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Autor Thema: Antrag Einkommensteuer  (Gelesen 2070 mal)

meanmachine

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Antrag Einkommensteuer
« am: 09. Dezember 2009, 16:20:10 »

 :hi:

Einen schönen allerseits,

Habe heute den Antrag für die PI ans Gericht geschickt,

mal sehn wies weitergeht, :thumbup:

Fakten:

Ich habe meine Einkommensteuererklärung für 2008 noch nicht bearbeitet ,:angry:

und dem InsoAntrag eine Erklärung beigelegt,das ich 2006 u 2007 Nachzahlungen leisten

musste,

gleichfalls für 2008 eine Nachzahlung in Höhe von ca 500.- erwarte.

Habe einen Termin bei der Lohnsteuerhilfe am 14.12.2009, die dann den Antrag beim FA

einreicht.

Der Bescheid wird ja wohl erst im März 2010 kommen. :neutral:

Frage:

1.Kann ich
diese Schuld gesondert behandeln (Ratenzahlung)?

2.Gehört diese Schuld in die Inso oder wird das über den TH abgewickelt?

3.Können Dritte ( Sohn ),diese Schuld tilgen?

4.Gibts Erfahrungen von Euch dazu,wie damit umgegangen wird?

Ich bedanke mich im voraus

  Grüsse  mean

Wer die Hölle gesehen hat,braucht den Himmel nicht zu Fürchten !

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communicator

Re: Antrag Einkommensteuer
« Antwort #1 am: 09. Dezember 2009, 20:28:01 »

Hallo,

wenn die PI 2009 vom Insolvenzgericht eröffnet wurde, gehen Nachzahlungen an das Finanzamt aus 2008 voll und aus 2009 zur Hälfte in die PI mit ein.
Die Einkommenssteuererklärung an den TH senden, der sieht das ganze durch, unterschreibt und leitet sie dann an das Finanzamt weiter.
Nichts an das Finanzamt zahlen, Sie dürfen ja keinen Gläubiger bevorzugen !
Wenn wie bereits erwähnt aus der Einkommenssteuererklärung für 2009 auch eine Nachzahlung fällig wird, dann kann der Betrag in der Regel nur noch zur Hälfte in die PI mit aufgenommen werden, die andere Hälfte müssten Sie an das Finanzamt zahlen, tun Sie das aber erst sobald Sie das OK vom TH haben.


viele Grüße
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Insokalle

Re: Antrag Einkommensteuer
« Antwort #2 am: 10. Dezember 2009, 11:55:20 »


Wenn wie bereits erwähnt aus der Einkommenssteuererklärung für 2009 auch eine Nachzahlung fällig wird, dann kann der Betrag in der Regel nur noch zur Hälfte in die PI mit aufgenommen werden, die andere Hälfte müssten Sie an das Finanzamt zahlen, tun Sie das aber erst sobald Sie das OK vom TH haben.


Wieso zur Hälfte?? Woher haben Sie das denn?

Meines Wissens wäre die ESt-schuld 2009 anhand der erzielten Einkünfte auf die Zeiträume vor und nach Eröffnung aufzuteilen. Da dürfte für 2009 nicht viel auf ihn zukommen.

Wenn das FA mit einer zu hohen Nachzahlung auf den Fragesteller zukommt, würde ich eine entsprechende Aufteilung der Steuerschuld beim FA beantragen.
Meldet das FA hingegen die gesamte Forderung 2009 zur Tabelle an, würde ich mich erst mal gar nicht rühren.
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meanmachine

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Re: Antrag Einkommensteuer
« Antwort #3 am: 10. Dezember 2009, 13:09:52 »

 :hi:

Es geht hier um den Einkommensteuerantrag für 2008.
Es ist noch kein Antrag gestellt worden,wird erst diesen Monat erstellt vom Steuerberater.

Ergo:Ich habe im PI- Inso Antrag,der gestern ans Gericht ging , keine Steuerschulden angeben können,es liegt ja noch kein Bescheid vom FA vor.

Ich bin im Stadium:Antrag auf PI ans Gericht geschickt u warten.Az  usw

Es geht mir darum, ob das unter Neuschulden fällt,da ich bei der Abgabe des Inso Antrag keine
Schulden beim FA habe u hatte.

Den Einkommensteuerbescheid für 2008 werde  ich wohl erst im März 2010 kriegen,wenn die schnell sind.

Wie ist dann damit umzugehen?

Ich weiss ja nicht,ob bis dahin das PI Verfahren eröffnet ist o wird.

2009 bin ich eh arbeitslos.Das interessiert nicht.

Ich kann aus Euren Antworten nicht entnehmen,was nun Sache ist. :respekt:
Dank trotzdem

       mean........
 
« Letzte Änderung: 10. Dezember 2009, 13:23:50 von meanmachine »
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Insokalle

Re: Antrag Einkommensteuer
« Antwort #4 am: 10. Dezember 2009, 15:18:15 »

Vielleicht interessiert es aber grds. einen anderen Leser.

Die Nachzahlung aus 2008 ist eine Insolvenzforderung, egal wann jetzt eröffnet wird. Das FA kann diese Forderung zur Tabelle anmelden und sei es zunächst als Schätzung.
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communicator

Re: Antrag Einkommensteuer
« Antwort #5 am: 11. Dezember 2009, 00:00:32 »


Wenn wie bereits erwähnt aus der Einkommenssteuererklärung für 2009 auch eine Nachzahlung fällig wird, dann kann der Betrag in der Regel nur noch zur Hälfte in die PI mit aufgenommen werden, die andere Hälfte müssten Sie an das Finanzamt zahlen, tun Sie das aber erst sobald Sie das OK vom TH haben.


Wieso zur Hälfte?? Woher haben Sie das denn?

Meines Wissens wäre die ESt-schuld 2009 anhand der erzielten Einkünfte auf die Zeiträume vor und nach Eröffnung aufzuteilen.
Da dürfte für 2009 nicht viel auf ihn zukommen.


das war so gemeint, dass wenn die Inso Mitte 2009 eröffnet worden wäre, ca. die Hälfte noch in die Forderungstabelle nachgetragen wird, die andere Hälfte aber zu bezahlen ist, da dieser Betrag ja nach Eröffnung entstanden ist (war nur als Beispiel gedacht).

Wenn wie im geschilderten Fall die Inso erst im Dezember eröffnet wurde, dürfte für 2009 fast keine Nachzahlung fällig werden.
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meanmachine

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Re: Antrag Einkommensteuer
« Antwort #6 am: 11. Dezember 2009, 02:19:15 »

 :hi:

Dank für deine Unterstützung Kalle, :whistle:
 
       Grüsse mean........
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