Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: schwestermaja am 20. November 2008, 11:42:16
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Hallo Zusammen,
da ich bis jetzt immer Arbeiten war war mein mann für mich ja nicht unterhaltspflichtig.
wo kann ich jetzt einen Antrag stellen da ich nur Arbeitslosengeld bekomme und ab mai auch MAMA werde und dann ja nur Elterngeld bekomme.
Silke
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Ihr Mann muß dies seinem AG mitteilen, damit er sie künftig bei der Berechnung des pfändbaren Betrages berücksichtigt.
Das Gericht und den TH würde ich über die geänderte Situation informieren.
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"da ich bis jetzt immer Arbeiten war war mein mann für mich ja nicht unterhaltspflichtig"
Nein, zunächst besteht immer eine Unterhaltspflicht, die vom Arbeitgeber auch zu berücksichtigen ist und zwar so lange, bis das Gericht gem. § 850c Abs. 4 ZPO etwas anders beschließt.
Deshalb die Frage:
Liegt denn ein solcher Beschluss gem. § 850c Abs. 4 ZPO vor in dem Sie wegen eigenen Einkünften nicht zu berücksichtigen sind?
PS: Das Forum läuft zur Zeit lahm wie eine Schnecke. Vielleicht solte man etwas von den unnötigen Beipack weglassen (Schnee usw.)