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Autor Thema: Anwesenheit bei Gericht während der PI  (Gelesen 2092 mal)

GelberHai

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Anwesenheit bei Gericht während der PI
« am: 12. April 2011, 22:05:11 »

Hallo ihr alle,

ich bin erst vor ein paar Tagen auf dieses Forum gestoßen, fühle mich aber seit dem viel viel sicherer was das ganze Thema Privatinsolvenz bzw. Insolvenz generell angeht. Vielen Dank euch allen für die vielen (freimütigen) Fragen und all denen, die kompetent antworten. So viel Hilfestellung gibt's sonst nirgends...

Hier kurz zu mir:
Privatinsolvenz im März 2011 bei Gericht beantragt und warte auf Eröffnungsverfahren.

Zu dem Verfahren selbst habe ich im Moment folgende Frage:
wie oft in den nun bald folgenden verschiedenen Prozessschritten (Eröffnung, Eröffnungsverfahren beendet, Wohlverhaltensphase, Eröffnung der RSB) muss man persönlich anwesend sein? Wie oft ist man "vor Gericht"?

Soweit ich aus dem bereits hier gesichteten herauslesen konnte, ist man beim Eröffnungsverfahren anwesend und bekommt dann immer nur Post...

Kann jemand Auskunft geben?
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Der_Alte

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Re: Anwesenheit bei Gericht während der PI
« Antwort #1 am: 12. April 2011, 22:09:59 »

Ich habe das Gericht bis heute nicht einmal von innen gesehen, auch der Eröffnungsbeschluss kam irgendwann, nachdem die Veröffentlichung im Internet schon einige Tage stand, per Post.
Bei mir wurde schriftliches Verfahren angeordnet, also sehe ich aller Voraussicht nach das Gericht nicht ein einziges Mal.

Den Treuhänder habe ich im Übrigen auch nur einmal gesehen, dabei wird es wohl auch bleiben.
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juergengrisu

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Re: Anwesenheit bei Gericht während der PI
« Antwort #2 am: 13. April 2011, 08:28:45 »

Hi GelberHai :hi:

Das läuft alles Entspannt ab:
Eröffnung per Beschluss
Einstellung des Verfahrens per Beschluss mit Ankündigung der RSB usw
Ich war nie bei Gericht einmal am Anfang 2004 beim Treuhänder der auch sehr Nett war
alles Schriftlich
auch die RSB per Beschluss nur schön die Obliegenheiten einhalten dann passiert nichts

gruß

juergengris
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ELISABETH

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Re: Anwesenheit bei Gericht während der PI
« Antwort #3 am: 24. April 2011, 09:07:15 »

 :cheesy:
Hallo GelberHai

Das stimmt mein Verfahren wurde 2009 eröffnet und ich hab das Gericht nicht einmal von innen gesehen.Der einzige mit dem man Kontakt hat ist der Treuhänder der Ihnen vom Gericht gestellt wird. Mit dem muss man allerdings Glück haben. Aber ich denk wenn man Ihm ehrlich antwortet und alles erledigt wenn er Fragen hat,läuft es ganz gut. Zumindest ist das meine Erfahrung.

Schöne Ostern
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Angestellte80

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Re: Anwesenheit bei Gericht während der PI
« Antwort #4 am: 26. April 2011, 13:35:25 »

ich musste auch nie persönlich zum Gericht. Den TH habe ich auch nur einmal aufsuchen müssen bisher!  :thumbup:
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Viele Grüße

Angestellte80
 

GelberHai

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Re: Anwesenheit bei Gericht während der PI
« Antwort #5 am: 03. Mai 2011, 12:04:20 »

So.

Nun habe ich auch ich es offiziell:
Brief vom Amtsgericht, dass das Privatinsolvenz-Verfahren am 28.04.2011 eröffnet wurde und das ganze im schriftlichen Verfahren fortgesetzt wird.

Also keine Anwesenheit vor einem wirklichen "Gericht" etc.

GOTT fühlt sich das nach all der Zeit gut an... :juchu:
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Der_Alte

  • Gast
Re: Anwesenheit bei Gericht während der PI
« Antwort #6 am: 03. Mai 2011, 13:08:36 »

Glückwunsch bis hierher. Ab jetzt noch 5 Jahre, 11 Monate und den Rest bis zum 26. :biggrin:
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