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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Anzeige bei der Polizei von der Insolvenz  (Gelesen 5130 mal)

Prosteu

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Anzeige bei der Polizei von der Insolvenz
« am: 02. Mai 2011, 13:00:21 »

Hi Leute! Brauche Ihre Hilfe habe Insolvenz angemeldet 2009. Doch jetzt habe ich eine Anzeige bei der Polizei bekommen. Wie soll ich weiter vorgehen. Lebe von einer Berentung. Einen Anwalt kann ich mir nicht leisten. Bin gesundheitlich und Psychisch am Ende. Weis nicht mehr weiter. :cry:
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Dauerstress

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Re: Anzeige bei der Polizei von der Insolvenz
« Antwort #1 am: 02. Mai 2011, 13:08:20 »

Was hat denn die Anzeige mit der Insolvenz zu tun? Mehr Informationen bitte.
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Prosteu

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Re: Anzeige bei der Polizei von der Insolvenz
« Antwort #2 am: 02. Mai 2011, 13:16:10 »

Habe Eigentum gehabt nach der Scheidung ist die Immo verkauft worden. Das gebliebene Geld habe ich ausgegeben. Nun fordert  Insolvenzverwalter mich auf wohin das Geld geflossen worden ist Sprich Quittungen. Die ich leider nicht habe.
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horst69

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Re: Anzeige bei der Polizei von der Insolvenz
« Antwort #3 am: 02. Mai 2011, 16:15:19 »

Wieviel Zeit lag zwischen dem Verkauf und der Eröffnung der Insolvenz ??

Wenn du keine Quittungen hast, dürfte dem IV wohl nichts anderes übrig bleiben als deine Geschichte zu schlucken. Es kommt ja auch immer darauf an, für was das Geld ausgegeben worden ist!
Wenn man es z.B. normal verlebt und sich davon Lebensmittel oä kauft, hat man im Normalfall keine Quittungen. Wenn zwischen dem Verkauf und der Inso z.B. nur 2 Monate lagen und du z.B. 250.000€ über hattest, wird wohl jeder IV aufmerksam !

Deshalb müsste man wissen, wie viel Zeit dazwischen lag und wie viel Geld du über hattest.
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Prosteu

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Re: Anzeige bei der Polizei von der Insolvenz
« Antwort #4 am: 02. Mai 2011, 16:56:39 »

hatte 70,000€ und habe gelebt wie ein König mit Discos besuche und vielen Frauen. Das war Frühjahr 2008 bis  Herbst 2009. Dann  müsste ich Insolvenz  anmelden  da ich schon pleite war. Meine Schulden stammen aber vor dem Immo verkauf.javascript:void(0);
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Der_Alte

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Re: Anzeige bei der Polizei von der Insolvenz
« Antwort #5 am: 02. Mai 2011, 17:36:11 »

Ich vermute, der TH hat Anzeige wegen § 283, Bankrott, gestellt, weil ein erhebliches Vermögen verschwendet worden ist.
Damit ist dann auch eine Restschuldbefreiung gefährdet wenn nicht sogar ausgeschlossen.

Textauszug § 283 StGB: (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer bei Überschuldung oder bei drohender oder eingetretener Zahlungsunfähigkeit
   1.    Bestandteile seines Vermögens, die im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur Insolvenzmasse gehören, beiseite schafft ...

Textauszug § 290 InsO: (1) In dem Beschluß ist die Restschuldbefreiung zu versagen, wenn dies im Schlußtermin von einem Insolvenzgläubiger beantragt worden ist und wenn
   ...
   4.    der Schuldner im letzten Jahr vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag vorsätzlich oder grob fahrlässig die Befriedigung der Insolvenzgläubiger dadurch beeinträchtigt hat, daß er unangemessene Verbindlichkeiten begründet oder Vermögen verschwendet oder ohne Aussicht auf eine Besserung seiner wirtschaftlichen Lage die Eröffnung des Insolvenzverfahrens verzögert hat, ...
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Prosteu

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Re: Anzeige bei der Polizei von der Insolvenz
« Antwort #6 am: 02. Mai 2011, 18:52:56 »

Und wie soll ich jetzt vorgehen? was soll ich machen? Wie komme ich aus diesem Loch wieder heraus. :heulen:
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Der_Alte

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Re: Anzeige bei der Polizei von der Insolvenz
« Antwort #7 am: 02. Mai 2011, 19:22:02 »

Ist das Insolenzverfahren schon eingestellt?
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Prosteu

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Re: Anzeige bei der Polizei von der Insolvenz
« Antwort #8 am: 02. Mai 2011, 19:30:19 »

Nein der Schlußtermin ist der 06.06
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Der_Alte

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Re: Anzeige bei der Polizei von der Insolvenz
« Antwort #9 am: 02. Mai 2011, 22:48:58 »

Eine Möglichkeit könnte sein, den Antrag auf Restschuldbefreiung zurückzunehmen und nach Ablauf des Insolvenzverfahrens einen neuen Insolvenzantrag mit erneuter RSB zu stellen.
So etwas ist hier schon im Forum besprochen worden. bitte mal suchen.
Genaueres dazu kann vielleicht auch paps sagen, ggf. mal per pn anschreiben.
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tomwr

Re: Anzeige bei der Polizei von der Insolvenz
« Antwort #10 am: 07. Mai 2011, 19:03:43 »

Was soll das denn in Bezug auf die Anzeige bringen ? Gar nichts.
Das Insolvenzverfahren läuft zunächst erstmal weiter und selbst wenn die Verfahrenskostenstundung nicht mehr greift bedeutet dass nicht zwangsläufig das Ende des polizeilichen Ermittlungsverfahrens.

Müsste der Prosteu schon mal konkret schreiben, aus welchem Grund gegen ihn ermittelt wird. Offensichtlich hat er eine Mitteilung der Polizei bekommen dass ein Ermittlungsverfahren läuft, dann auch auf welcher Grundlage (Gesetzesverstoß). Ein Fachanwalt für Strafrecht wäre dringend anzuraten. Wenn man der Staatsanwaltschaft auf sachlicher Ebene kein Paroli bieten kann, werden die den Prosteu ganz schön frisch machen.
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Prosteu

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Re: Anzeige bei der Polizei von der Insolvenz
« Antwort #11 am: 07. Mai 2011, 20:18:47 »

Habe nächste Woche einen Termin mit einem Anwalt der sich mit sowas auskennt. Das Problem ist das die Anwaltskanzlei von meiner EX ist auch mit drin in der Insolvenz tätig.Und die macht mir das Leben schwer.javascript:void(0);
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Der_Alte

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Re: Anzeige bei der Polizei von der Insolvenz
« Antwort #12 am: 08. Mai 2011, 17:44:55 »

Was soll das denn in Bezug auf die Anzeige bringen ?


Natürlich bringt es nichts für das polizeiliche Ermittlungsverfahren.
Aber wenn das Verfahren wegen Bankrott durchsteht ist sofort ein Versagensgrund nach 290 InsO gegeben und das ganze Verfahren ist für die Katze. Das ganze kann auch passieren ohne Verurteilung, weil die Verschwendung trotzdem aktenkundig wird und sofort der Grund für das Versagen der RSB gegeben ist.

Deshalb Insolvenzverfahren stoppen, sich auf das Strafverfahren konzentrieren und versuchen, dort gut abzuschneide - möglichst ohne Verurteilung - und dann, wenn die Verschwendung nicht mehr verfahrensrelevant ist, ein neues Insolvenzverfahren anfangen.
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tomwr

Re: Anzeige bei der Polizei von der Insolvenz
« Antwort #13 am: 08. Mai 2011, 19:42:39 »

Das mit dem Bankrott ist ja erstmal nur ne Vermutung. Könnte genausogut Untreue sein. Das wäre nicht schädlich. Muss er halt schauen wegen was genau ermittelt wird, steht ja im Anschreiben von der Polizei.
Im Übrigen gilt die Devise keine Stellungnahme vor Akteneinsicht (die ja dann durch den Anwalt geschieht).
Hysterische Aktionen bringen m.E. nicht viel.

Außerdem kann es ja auch sein, dass das Geld zum Leben benötigt wurde. Der Zeitraum war ja von Frühjahr 2008 bis Herbst 2009. EUR 70.000 innerhalb von sagen wir mal 20 Monaten sind EUR 3.500 pro Monat. Ist immer die Frage wo Verschwendung tatsächlich anfängt. Also erstmal abwarten.

Im Übrigen ist die Rücknahme des RSB Antrags keine Lösung weil dadurch ggf. der Sachverhalt des §283 StGB nicht eliminiert wird. Im Zweifel gelten dann nämlich die Tilgungsfristen nach dem BZRG, die 5 Jahre oder bei mehr als 90 Tagessätzen auch 10 Jahre beträgt. Das wäre dann die Wartefrist. Viel sinnvoller wäre daher das Verfahren hinauszuzögern über den Schlusstermin (muss eine rechtskräftige Verurteilung sein) oder es besteht auch die Wahrscheinlichkeit, dass kein Gläubiger den Versagungsantrag stellt. Also das Risiko würde ich in dem Fall halt eher eingehen und dann im Worstcase mit der 10 Jahre Sperrfrist leben (die dann wahrscheinlich eh greifen würde durch Verurteilung und Tilgungsfrist im BZRG).

Eventuell kann man mit der StA auch einen Deal aushandeln und es kommt gar nicht zu einer Verurteilung.
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