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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Anzeige wegen Betrugs im laufenden Insolvenzverfahren  (Gelesen 4369 mal)

Tanja1807

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Hallo Ihr Lieben !
Nun hab ich gedacht, es ist alles überstanden, mein Verfahren ist eröffnet, alles läuft soweit ganz gut, und nun das : Beim B erichtstermin hat ein Gläubiger eine forderung aus unerlaubter Handlung angemeldet, weil er der Meinung ist, ich hätte Material bei ihm bestellt, obwohl ich kein Geld mehr gehabt hätte. Ist meiner Meinung nach zu wiederlegen, weil gleichzeitig mit seiner Rechungsstellung ein größerer Kredit genehmigt wurde und somit Geld zur Verfügung stand.
Heute aber der nächste Schock: anruf von der Polizei- Anzeige der Staatsanwaltschaft wegen Betrug !! Und zwar wieder der selbe Gläubiger und noch zwei weitere, die beim Berichtstemin nix zu beanstanden hatten ! Was mach ich jetzt ? Erste Reaktion war: sofort IV anrufen ud fragen. Ist gottseiDank eine sehr nette IV, hat mir geraten , erst mal die Befragung durch die Polizei abzuwarten. Trotzdem hatte ich immer noch Panik und hab eine befreundete Rechtsanwältin angerufen, die mir geratren hat, sofort einen Anwalt einzuschlaten und selber gar nix dazu zu sagen.
Was kommt denn da jetzt auf mich zu ? Vielleicht hat jemand schon ähnliches erlebt und hat einen Erfahrungsbericht ?
Danke im Vorraus !
LG, Tanja
P.S. Die Rechungsdaten liegen jeweils kurz nach der Kreditauszahlung, der theoretisch für alles drei Gläubiger reichen hätte können, waren aber noch andere da und es hat dann eben nicht gereicht. Versuch mit kleine Ratenzahlungen schlug durch dann stattgefundenen Arbeitlosigkeit meinerseits leider fehl
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ThoFa

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Re: Anzeige wegen Betrugs im laufenden Insolvenzverfahren
« Antwort #1 am: 27. Mai 2008, 11:57:51 »

Hallo,

auf keinen Fall eine Aussage bei der Polizei machen, Sie sind dazu nicht verpflichtet. Sie müssen nur Ihre persönlichen Daten angeben.
Und Rechtsanwalt einschalten, der soll Akteneinsicht nehmen. Alleine können Sie bei dieser Sache nur Fehler machen.

MfG

ThoFa

P.S.: Haben Sie im Termin der unerlaubten Handlung widersprochen ?
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smallville

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Re: Anzeige wegen Betrugs im laufenden Insolvenzverfahren
« Antwort #2 am: 27. Mai 2008, 21:41:52 »

Hallo T'anja,

ich sehe es wie Thofa.

Trotz allem hat meine IV mir damals beim Erstgespräch gesagt (war ein "Frage-und-Antwort Treffen  :wink: )
dass WENN ein Gläubiger eine Forderung aus unerlaubter Handlung anmeldet, er auch hinreichend begründen muss dass es so ist.

Nicht der Schuldner muss das Gegenteil beweisen, sondern der Gläubiger dem Schuldner die FauH nachweisen.

Das sagte mir meine IV als ich sie damals fragte was wäre wenn.....

Ebenso sieht es im Gerichtsverfahren aus.
Es muss Dir bewiesen werden.

Allerdings halte ich persönlich von Gerichten rein gar nichts.
Denn Recht haben und Recht kriegen .......naja

Von daher würde ich wie Thofa schon gesagt hat KEINE Aussage bei der Polizei machen.
RA konsultieren ggf. Prozesskostenhilfe beantragen und abwarten.

Und zwischenzeitlich alles sammeln was Deine Unschuld beweist

Viel Glück und halte uns auf dem Laufenden
lg
small
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Restschuldbefreit seit 19.o7.2013
 

Tanja1807

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Re: Anzeige wegen Betrugs im laufenden Insolvenzverfahren
« Antwort #3 am: 27. Mai 2008, 22:06:18 »

Vielen lieben Dank für die rasche Antwort !
Der nächste Termin beim Verfahren ist erst noch, da werde ich dem einen Gläubiger widersprechen.
Und bei der Polizei mache ich die persönlichen Angaben wie von euch auch angeraten und sag sonst nix.
Ich hoffe nur, der anwalt bekommt das hin sonst hängen mir die Schulden nach den 6 Jahren wieder am Hals. Puh !
Nochmals danke, werde auf jeden Fall Rückmeldung geben, wie`s weitergeht !
Bis dann,
 Tanja
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emilia2002

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Re: Anzeige wegen Betrugs im laufenden Insolvenzverfahren
« Antwort #4 am: 28. Mai 2008, 15:01:56 »

Hallo Tanja,
es ist gut zu wissen das die eigenen Probleme eigentlich ein Problem von vielen ist. Ich bin zur Zeit ganz am Anfang meiner Insolvenz (Gutachten) und habe letzte Woche schon eine Anzeige wegen Bedrohung gemacht. Dieser Gläubiger hat mir auch mit einer Anzeige wegen Betruges gedroht, außerdem das ich 30 Jahre keinen Fuß auf den Boden bekommen würde und meine Familie auch. Wenn es einem geschäftlich gut geht dann denkt man über solche Sachen nicht nach, aber in meiner jetzigen Situation steht man dem fassungslos gegenüber. Denken die Gläubiger denn das man diesen Schritt der Insolvenz macht weil man gerade nichts besseres zu tun hat. Ich setzte doch in dem Moment meine komplette Existenz aufs Spiel. Ich habe ein Geschäft und insgesamt über 30 Gläubiger. Bei dem GL der mir das Leben schwer machen will tut das für eine Forderung von 400,- Euro.
Was kommt da alles noch auf mich zu. Schön das es diese Seite gibt, hier merkt man das die Problemematik keinen alleine betreffen.
LG Emilia
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emilia
 

AttaTroll

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Re: Anzeige wegen Betrugs im laufenden Insolvenzverfahren
« Antwort #5 am: 03. Juni 2008, 00:52:29 »

Hallo, Tanja,
ich bin auch von einem meiner Gläubiger wegen "Kreditleistungsbetrug" angezeigt worden; meine Verhandlung vor dem Amtsgericht ist am 1. Juli. Kurioserweise ist das ein Gläubiger, dessen Rechnung ich nicht aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten nicht bezahlte, sondern weil er meiner Auffassung nach seine Vertragsleistung nicht ordnungsgemäß erbracht hatte. 
Ich drücke Dir ganz fest die Daumen und hoffe sehr, dass Dein Anwalt erfolgreich für dich tätig ist. Ich selbst werde ohne Anwalt vor Gericht auftreten (müssen), weil ich mir als AlgII-Empfänger keinen leisten kann, aber ich bin recht zuversichtlich: bis jetzt habe ich noch alles gut im Alleingang hingekriegt.
Aussage bei der Polizei habe ich gemacht, weil ich meinen Standpunkt dazu darlegen wollte, denn leider bekommt man in solch einem Fall keine Prozesskostenhilfe, weil es sich um ein Straf- und nicht um ein Zivilverfahren handelt und auch keinen Pflichtverteidiger, den gibt es erst, wenn eine bestimmte Mindeststrafe droht.  Aber mein Steuerberater hat mir ein Schreiben geschickt, dass mein Betrieb zum fraglichen Zeitpunkt noch nicht von Insolvenz bedroht war.  Und wie Smallville ganz richtig geschrieben hat: nicht wir müssen unsere Unschuld beweisen, sondern die unsere Schuld. Ich bin bis jetzt mit 3 Krankenkassen fertig geworden, die anfangs "vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung" geltend gemacht hatten und inzwischen darauf verzichtet haben, und auch mit zwei Kommunalbehörden, die mir in dieser Hinsicht Schwierigkeiten machen wollten.
Ich kann jedem nur Mut machen, nicht gleich in Panik zu verfallen oder alles schwarz zu sehen. Unsere Chancen vor Gericht sind gar nicht so schlecht, wie wir manchmal denken oder wie manche (Gläubiger) uns einreden wollen.
Sollte der unwahrscheinliche Fall eintreten, dass ich verurteilt werde, gehe ich in Berufung; vor dem Landgericht bekommt man dann auch einen Anwalt gestellt.
Halt die Ohren steif, und viel Glück.
Ich werde am 1. Juli kurz berichten, wie es bei mir ausgegangen ist.
Cornelia
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Ein Banker ist ein Kerl, der mir bei Sonnenschein einen Regenschirm aufdrängt und ihn mir wieder wegnimmt, wenn die ersten Tropfen fallen (Mark Twain)
 
 

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