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Autor Thema: Aok und Kfw-Kredit  (Gelesen 1894 mal)

delasol_81

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Aok und Kfw-Kredit
« am: 30. April 2013, 18:00:48 »

Hallo,

ich habe ca. 30.000 Euro Schulden und mein Anwalt hat mir zu einer Privatinsolvenz geraten, die nun bald zur Antragsstellung kommt. Gläubiger wurden noch nicht alle angeschrieben.
Die größten beiden Posten habe ich mit 12.000 Euro bei der Aok (war mal 2 jahre nicht krankenversichert) und 7.000 Euro bei der Kfw (Bildungskredit).

Nun habe ich Angst das diese beiden nicht mit in die Privatinsolvenz gehen, weil ich davon im Internet gelesen habe.

Wenn diese beiden nicht mit reingehen, kann ich diese während meiner Privatinsolvenz bedienen, so das ich nach Ablauf der WVP ohne Schulden dastehe?

Oder ist dies eine Gläubigerbevorzugung?

Liebe Grüße
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Feuerwald

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Re: Aok und Kfw-Kredit
« Antwort #1 am: 30. April 2013, 18:05:41 »

Nun habe ich Angst das diese beiden nicht mit in die Privatinsolvenz gehen, weil ich davon im Internet gelesen habe.

- beides sind Insolvenzforderungen und werden von der RSB erfasst. Das Problem bei der AOK kann jedoch sein, dass diese Sie wegen Beitragsrückstand weiterhin nicht voll versorgen. Das müsste geklärt werden.



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- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

HausH

Re: Aok und Kfw-Kredit
« Antwort #2 am: 30. April 2013, 21:59:14 »

hi,

ich kann aus meiner Erfahrung sagen das die KFW ein "normaler" Gläubiger ist und mit ins Verfahren rein kommt. Ist bei mir auch mit drin, ist bei mir sogar der größte Posten mit ~ 30000 (war Meisterbafög). Ich bin inzwischen in der Wohlverhaltens Phase.

gruß von HausH
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Restschuldbefreiung erhalten am 6.12.2017
 
 

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