Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Marideen am 09. Oktober 2006, 15:44:59
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Hallo erstmal.
Ich hätte eine Frage: Was ist wenn ich jetzt arbeitslos bin, bald vielleicht eine Arbeit bekomme und dann Verbraucherinsolvenz anmelde? Bekommt das der Arbeitgeber mit?
Vielen Dank für die Infos
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in der Regel wird der neue Arbeitgeber (AG) informiert werden.
Schließlich ist der \"normale\" Werdegang, dass der pfändbare Teil vom AG berechnet und an den TH überwiesen wird.
Sie können aber auch mit dem Th das Gespräch suchen; vielleicht können Sie ja ausnahmsweise auch den pfändbaren Betrag selber berechnen und überweisen.
Macht zumindes bei neubegründeten Arbeitsverhältnissen in der Probezeit Sinn.
Ansonsten gilt, ein Insoverfahren ist kein Kündigungsgrund.
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wenn, dann wäre es eh ein Ausbildungsplatz mit knapp 400 € Gehalt VOR Steuer. :rolleyes: