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Autor Thema: Arbeiten im Ausland  (Gelesen 1722 mal)

Hakki1

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Arbeiten im Ausland
« am: 01. Februar 2009, 13:06:27 »


Kann ich während der laufenden Privatinsolvenz ( eröffnet im Januar 2008 ) zum arbeiten ins Ausland gehen?? Ich könnte ab 01.03.2009 einen Job in Kanada bekommen.



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Feuerwald

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Re: Arbeiten im Ausland
« Antwort #1 am: 01. Februar 2009, 15:21:43 »

ist auf dem Dampfer noch ein Platz frei ? :hi:

Ok, das ist nicht untersagt. Das Verfahren läuft im D-Land weiter. Man muss jedoch seine Auskunfts-/Mitwirkungspflichten und Obliegenheiten im RSB Verfahren auch dort nachkommen.

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Feuerwald

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Re: Arbeiten im Ausland
« Antwort #2 am: 01. Februar 2009, 15:22:39 »

PS: Ganz wichtig: .... jeden Wechsel des Wohnsitzes oder der Beschäftigungsstelle unverzüglich dem Insolvenzgericht und dem Treuhänder anzeigen
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