Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Hakki1 am 01. Februar 2009, 13:06:27

Titel: Arbeiten im Ausland
Beitrag von: Hakki1 am 01. Februar 2009, 13:06:27

Kann ich während der laufenden Privatinsolvenz ( eröffnet im Januar 2008 ) zum arbeiten ins Ausland gehen?? Ich könnte ab 01.03.2009 einen Job in Kanada bekommen.



Titel: Re: Arbeiten im Ausland
Beitrag von: Feuerwald am 01. Februar 2009, 15:21:43
ist auf dem Dampfer noch ein Platz frei ? :hi:

Ok, das ist nicht untersagt. Das Verfahren läuft im D-Land weiter. Man muss jedoch seine Auskunfts-/Mitwirkungspflichten und Obliegenheiten im RSB Verfahren auch dort nachkommen.

Titel: Re: Arbeiten im Ausland
Beitrag von: Feuerwald am 01. Februar 2009, 15:22:39
PS: Ganz wichtig: .... jeden Wechsel des Wohnsitzes oder der Beschäftigungsstelle unverzüglich dem Insolvenzgericht und dem Treuhänder anzeigen