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Autor Thema: Arbeiten im europäischen Ausland  (Gelesen 2237 mal)

malou

  • Gast
Arbeiten im europäischen Ausland
« am: 20. Dezember 2008, 21:06:16 »

Hallo mein Insoverfahren ist frisch eröffnet. Ich arbeite halbtags als Angestellte und verdiene ca 700€ netto.
Im Moment ist die Auftragslage schlecht und ich weiß nicht wie lange ich noch Arbeit habe.
Ich habe eine zeitlang in Spanien gelebt und trage mich jetzt mit dem Gedanken dort Arbeit zu suchen.
Unter welchen Voraussetzungen kann ich nach Spanien gehen?

Gruß Malou
« Letzte Änderung: 20. Dezember 2008, 21:14:03 von malou »
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paps

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Re: Arbeiten im europäischen Ausland
« Antwort #1 am: 20. Dezember 2008, 23:16:44 »

Sie sollten das Vorhaben mit dem IV/TH besprechen.

Arbeiten Sie in E voll, sollte zumindest eine Regelung zur Abführung eines möglichen Betrages an die Masse geklärt werden.

Vom Grunde kann aber der IV/TH einem Wegzug nicht wiedersprechen.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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malou

  • Gast
Re: Arbeiten im europäischen Ausland
« Antwort #2 am: 20. Dezember 2008, 23:52:50 »

@paps
Danke für die Antwort.
Dass eine Regelung für die Abführung getroffen werden muß weiß ich. Aber wie ist das, wenn ich hier meinen Job verlieren sollte, kann ich dann auch ohne Job nach Spanien gehen?


Liebste Grüße Malou

« Letzte Änderung: 25. Dezember 2008, 00:58:03 von malou »
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paps

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Re: Arbeiten im europäischen Ausland
« Antwort #3 am: 21. Dezember 2008, 12:27:57 »

Sicherlich können Sie.

Wenn dann noch etwas für die Gerichts- und TH-Kosten rüberkommt, um so besser.

Gegenhalten könnte man lediglich ihre Erwerbsobliegenheit, wenn Sie sich nicht ernsthaft um einen Job in E bemühen, in D aber u.U. einen bekommen könnten.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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