Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: malou am 20. Dezember 2008, 21:06:16

Titel: Arbeiten im europäischen Ausland
Beitrag von: malou am 20. Dezember 2008, 21:06:16
Hallo mein Insoverfahren ist frisch eröffnet. Ich arbeite halbtags als Angestellte und verdiene ca 700€ netto.
Im Moment ist die Auftragslage schlecht und ich weiß nicht wie lange ich noch Arbeit habe.
Ich habe eine zeitlang in Spanien gelebt und trage mich jetzt mit dem Gedanken dort Arbeit zu suchen.
Unter welchen Voraussetzungen kann ich nach Spanien gehen?

Gruß Malou
Titel: Re: Arbeiten im europäischen Ausland
Beitrag von: paps am 20. Dezember 2008, 23:16:44
Sie sollten das Vorhaben mit dem IV/TH besprechen.

Arbeiten Sie in E voll, sollte zumindest eine Regelung zur Abführung eines möglichen Betrages an die Masse geklärt werden.

Vom Grunde kann aber der IV/TH einem Wegzug nicht wiedersprechen.
Titel: Re: Arbeiten im europäischen Ausland
Beitrag von: malou am 20. Dezember 2008, 23:52:50
@paps
Danke für die Antwort.
Dass eine Regelung für die Abführung getroffen werden muß weiß ich. Aber wie ist das, wenn ich hier meinen Job verlieren sollte, kann ich dann auch ohne Job nach Spanien gehen?


Liebste Grüße Malou

Titel: Re: Arbeiten im europäischen Ausland
Beitrag von: paps am 21. Dezember 2008, 12:27:57
Sicherlich können Sie.

Wenn dann noch etwas für die Gerichts- und TH-Kosten rüberkommt, um so besser.

Gegenhalten könnte man lediglich ihre Erwerbsobliegenheit, wenn Sie sich nicht ernsthaft um einen Job in E bemühen, in D aber u.U. einen bekommen könnten.