Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: rookie am 17. September 2009, 15:10:05
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Ich habe heute meine Kündigung bekommen und mein AG bot mir gleichzeitig an, bei einer Niederlassung in den USA mit US- Vertrag anzufangen, da die Arbeit nach dorthin ausgelagert wird
So spart er sich die Abfindung ( die sowieso weg wäre ) und ich habe nen Job.
Das ich den IV und das Gericht informieren muss weiss ich...nur wie läuft das dann mit der Abtretung der Pfändbaren Beträge ab ?
Gehaltsabrechnung jeden Monat zum TH faxen und selbst überweisen ?
Will mich nur vorher schon mal kurz informieren.
THX
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Gehaltsabrechnung jeden Monat zum TH faxen und selbst überweisen ?
Wäre eine möglichkeit.
Allerdings sollten Sie vorab klären, dass wegen der anderen Lebensumstände ev. ein anderer Pfändungsfreibetrag angesetzt wird.
Umrechnungsvereinbarung nicht vergessen.
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Allerdings sollten Sie vorab klären, dass wegen der anderen Lebensumstände ev. ein anderer Pfändungsfreibetrag angesetzt wird.
<<<<< Was könnte man denn da vorbringen als Argument ??
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Umzugskosten, Wohnungseinrichtung etc. pp.
(zeitweise) doppelte Haushaltsführung?
hohe Kosten um alle xyz Wochen mal nach Hause zu kommen?
Extrakosten für private Krankenversicherung?
Extrakosten für angemessene Rentenversicherung?
Rücklagen für Einkommens-/Steuer (ich glaube in den USA gibt es keine Lohnsteuermodell wie bei uns)?
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Danke für die Info Feuerwald.
Umzug bekomme ich komplett vom AG bezahlt....mit den Versicherungen muss ich erst abwarten wie hoch die Beträge werden im einzelnen oder kann man das vorher pauschalisieren ?
Doppelte Haushaltsführung wird nicht stattfinden da ich hier alles auflöse und danach erst in die Staaten gehe.
Für Heimflüge müssen ja auch die Belege eingereicht werden denke ich mal... :dntknw:
Wie sieht eigentlich inhaltlich so eine Umrechnungsvereinbarung aus ? Habe noch nie was davon gehört...
Bei dem ganzen zu beachtenden Papierkram wirds mir jetzt schon übel wenn ich dran denke... :Crazy:
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Mir ging es ehr darum, dass kein fester Betrag in Euro vereinbart wird.
Dies kann ja für Sie positiv als auch negativ ausfallen.
Am einfachsten ist es, man einigt sich bei der Umrechnung in Euro auf den Tageskurs zum Tag der Pfändung.