Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: stuzel74 am 18. August 2008, 20:49:23

Titel: arbeiten in der insolvenz
Beitrag von: stuzel74 am 18. August 2008, 20:49:23
hallo,

mein lebensgefährte ist insolvent und im moment arbeitslos, da sein arbeitgeber auch insolvent ist und keinen lohn zahlt.
kann ich arbeiten und er betreut unsere 6 monate alte tochter?
oder wird ihm dann die restschuldbefreiung verwehrt?

eine schnelle antwort wäre lieb, stehen im moment echt auf dem schlauch !

danke und lg
Titel: Re: arbeiten in der insolvenz
Beitrag von: stuzel74 am 18. August 2008, 20:52:34
ich muß nochmal ergänzen das wir erst vor kurzem bei der schuldnerberatung waren und im moment noch die gläubiger angeschrieben werden damit sie ihre forderungen geltend machen können
Titel: Re: arbeiten in der insolvenz
Beitrag von: paps am 18. August 2008, 21:09:04
Er kann, wenn sonst nichts pfändbar wäre.
Ich gehe davon aus, dass es sein leibliches Kind ist.
Er könnte also 1360,- Netto ohne Pfändung verdienen.

Wie sind die Einkommensverhältnisse in seinem bisherigen Beruf?
Titel: Re: arbeiten in der insolvenz
Beitrag von: stuzel74 am 18. August 2008, 21:18:48
er war bis ende mai selbstständig wieviel er da tatsächlich verdient hat wissen wir nicht, umsatz hatte er ca.1300 im monat seid juni hat er als angestellter gearbeitet und im juni 560 euro verdient und hätte jetzt für juli 760 euro netto bekommen sollen, was nicht passiert ist.
meine frage ist aber eine andere wir überlegen jetzt das ich ganztags arbeite, da mein einkommen ausreichen würde.
nur dürfen wir das?
also er hausmann- ich verdiene den lebensunterhalt?
und inwieweit wäre ich dann unterhaltspflichtig ihm gegenüber?
ich selber habe drei unterhaltspflichtige kinder