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Autor Thema: Arbeitgeber hat die pfändbaren Beträge nicht errechnet  (Gelesen 2364 mal)

sven_67

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Hallo,

da ich leider nichts passendes gefunden habe, das meine Frage beantworten könnte, möchte ich gern mal eure Meinung dazu hören.

Also, im Oktober 2008 wurde mein Insolvenzverfahren eröffnet, demzufolge hat mein Arbeitgeber natürlich auch entsprechende Mitteilung erhalten, und richtigerweise auch, dass er ab sofort die pfändbaren Beträge nicht mehr an mich, sondern an die Treuhänderin abzuführen hat.
Da von meinem Gehalt bereits seit Jahren Unterhalt gepfändet wurde und sich der Betrag, der für mich übrig blieb, nicht änderte, ging ich davon aus, dass dies eben der Pfändungsfreibetrag ist.
Nun war es in diesem Jahr, Anfang März, soweit, dass die Treuhänderin einen Zwischenbericht erstellte und die Gläubiger Gelegenheit hatten, Anträge zu stellen etc.
Ich erhielt natürlich auch ein Schreiben - welches mich fast vom Hocker fallen lies - es hiess, der pfändbare Betrag meines Gehaltes hätte ab Oktober fliesen müssen, es ist jedoch nichts eingegangen usw.
Nach etlichen Telefonaten und stundenlanger Recherche im Netz brachte ich dann raus, dass von meinem Gehalt tatsächlich noch 67,05 € hätten abgeführt werden müssen.
Mein Arbeitgeber wies die Schuld von sich, er hätte alles richtig gemacht und gab den Schwarzen Peter an mich zurück bzw. beschuldigte sein Lohnsteuerbüro.
Um jedoch wenigstens etwas zu tun, berichtigte er meine beiden Gehaltsabrechnungen von März und April und zahlte eben 2mal 67,05  € an die Treuhänderin (dass mir hier nur 239 Euro übrig blieben, erwähne ich nur mal nebenher).
Jetzt will die Treuhänderin natürlich auch den restlichen Betrag, der bei etwa 900 € liegt (Oktober 2008 bis Februar 2010) und macht mich dafür verantwortlich, droht sogar mit Entzug der gewährten Verfahrenskostenstundung, sollte der rückständige Betrag nicht beglichen werden. Wovon aber soll ich denn noch was zahlen bei nem Nettobetrag von 387 Euro.
Dazu muss ich sagen, dass ich in einer an den Arbeitsvertrag gebundenen Wohnung wohne, die mich 754 Euro Miete kostet, Unterhalt in Höhe von 300 Euro zahle und dann eben noch die (jetzt) 77,05 Euro an die Treuhänderin.

Ist es überhaupt richtig, dass der Arbeitgeber mich für Fehler, die er offensichtlich gemacht hat (oder das Lohnbüro), verantworlich macht und mir diese Beträge vom ohnehin wenigen abzieht ?
Sicher habe ich auch Pflichten als Insolvenzschuldner, aber wenn ich in einer Firma bin, dann kann ich doch davon ausgehen, dass die Steuerfachangestellten, die die Löhne und Gehälter berechnen, sich auch damit auskennen, was mit Pfändungen und so zu tun ist und welcher Betrag pfändbar ist.
Und wie soll ich jetzt der Treuhänderin gegenüber reagieren ? Soll ich ihr mitteilen, sie möge sich an meinen Arbeitgeber wenden oder soll ich mal eben 3 Monate von der Luft leben, um die rückständigen Beträge aufbringen zu können ?

Ich wäre sehr dankbar über jeden Tipp, eventuell auch Aktenzeichen von Urteilen oder Links zu Gesetzestexten, aus denen klar hervorgeht, wer in einem solchen Fall zur Verantwortung zu ziehen ist.


Freundliche Grüße aus Nürnberg
Sven
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Fallera

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Re: Arbeitgeber hat die pfändbaren Beträge nicht errechnet
« Antwort #1 am: 25. Juni 2010, 09:38:27 »

Leider ein immerwiederkehrender Fehler.

Nach §292 Abs.1 Inso hat der Treuhänder den AG über die Abtretung zu unterrichten und die sich daraus ergebenden Zahlungen zu vereinnahmen. Die Berechnung der pfändbaren Beträge obliegt dem AG bzw. dem TH als Kontrollinstanz.

Meiner Auffassung muss sich der TH an den AG wenden! Um die Nachzahlung wird man so oder so nicht herumkommen.
« Letzte Änderung: 25. Juni 2010, 10:01:40 von Fallera »
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sven_67

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Re: Arbeitgeber hat die pfändbaren Beträge nicht errechnet
« Antwort #2 am: 25. Juni 2010, 10:36:52 »

Danke erstmal für die Antwort.

Der Treuhänder hat meinen Arbeitgeber pflichtbewusst informiert, mein Arbeitgeber hat dies aber anscheinend irgendwohin gelegt und schlichtweg vergessen.
Die andere Seite ist wiederum, dass sich der Treuhänder im Laufe der Monate in keinster Weise darum gekümmert hat, ob und in welcher Höhe irgendwas eingeht - erst, nachdem von einem Gläubiger ein entsprechender Hinweis kam.
Und seitdem machen die mir die Hölle heiß, Arbeitgeber als auch Treuhänder.

Damit aber noch nicht genug - laut meiner letzten Gehaltsabrechnung wurde vom Arbeitgeber ein Betrag von 77,05 € für den Treuhänder einbehalten - nach aktuellem Schreiben des TH ist allerdings bei ihm nichts eingegangen, mein AG jedoch behauptet, er habe es überwiesen.
Und wieder einmal mehr heisst es: Der Schuldner kommt seinen Verpflichtungen nicht nach......
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Fallera

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Re: Arbeitgeber hat die pfändbaren Beträge nicht errechnet
« Antwort #3 am: 25. Juni 2010, 10:48:30 »

Damit aber noch nicht genug - laut meiner letzten Gehaltsabrechnung wurde vom Arbeitgeber ein Betrag von 77,05 € für den Treuhänder einbehalten - nach aktuellem Schreiben des TH ist allerdings bei ihm nichts eingegangen, mein AG jedoch behauptet, er habe es überwiesen.
Und wieder einmal mehr heisst es: Der Schuldner kommt seinen Verpflichtungen nicht nach......

Das ist nicht Ihr Problem in diesem Fall!
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