"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.

Autor Thema: Arbeitgeber hat zu weinig an den TH überwiesen  (Gelesen 1941 mal)

rookie

  • Gast
Arbeitgeber hat zu weinig an den TH überwiesen
« am: 28. August 2009, 15:04:16 »

Habe festgestellt, dass mein AG diesen Monat erheblich zu wenig an den TH abgeführt hat als er eigentlich hätte müssen.

Pfändbarer Betrag stimmt überhaupt nicht mit der Tabelle überein...auch sonst passt der nirgens rein.

Wat nu ?

Kann der AG mir das nächsten Monat mit dem Gehalt verrechnen wenn ich ihn darauf hinweise oder soll sich der TH mit denen rumschlagen ??

Also meines Wissen ist der AG für das verantwortlich was er ausrechnet und er muss das nachzahlen ohne Abzug bei der nächsten Abrechnung.
 
Ausserdem wurde zum wiederholtem Male trotz Beschwerde wieder eine Bearbeitungsgebühr für die Abtretung erhoben. Ich meine wenn ich das schon zahle dann kann ich auch auf eine korrekte Abwicklung hoffen oder ?

Danke und Gruss

rookie
« Letzte Änderung: 28. August 2009, 16:19:16 von rookie »
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Arbeitgeber hat zu weinig an den TH überwiesen
« Antwort #1 am: 28. August 2009, 19:50:49 »

Grundsätzlich obliegt es ihnen als Schuldner, die korrekten Beiträge abzuführen.
Der Arbeitgeber als Drittschuldner hat zwar eine Abführungspflicht, auch eine korrekte nach den Pfändungsvorschriften, abre da Sie bereits den Fehler bemerkt haben, ist die Obliegenheit ja zurück zu Ihnen gekommen.
Sie können den Differenzbetrag selber an den TH überweisen, schließlich haben Sie zuviel erhalten.
Und ja , der AG kann im Folgemonat die Differenz ausgleichen. Er muß dazu aber den Monat August neu berechnen und den September normal.

Sie können das Problem dem AG anzeigen, darauf verweisen, dass Sie aus eigener Tasche ausgleichen werden und somit eine Aufrollung des August entbehrlich ist.

Sie sollten den AG schriftlich mit Eingangsbestätigung auffordern, sich an die geltende Rechtssprechung des BAG bezüglich der Erhebung von Gebühren im Zusammenhang mit der Pfändung zu halten.
Wenn Sie wollen, drohen sie mit dem Arbeitsgericht. Sie werden Recht bekommen.
Zeigen Sie dem Arbeitgeber an, dass sie alle durch die Falschberechnung entstehenden Kosten gerichlich geltend machen werden.

Dann gibt es nur 2 Möglichkeiten, entweder es klappt irgend wann einmal mit der Berechnung oder sie klappen die Betriebstür von außen zu.

Naja es gäbe natürlich noch eine dritte, die, dass sie weiterin jeden Monat die Pfändung nachrechnen und ihre Meinung dem AG am Ar...vorbei geht.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

rookie

  • Gast
Re: Arbeitgeber hat zu weinig an den TH überwiesen
« Antwort #2 am: 31. August 2009, 16:47:34 »

Habe mit dem TH gesprochen....der Arbeitgeber ist für die korrekte Abführung verantwortlich.
Bei Lohnabtretung obliegt das in erster Instanz der Firma als Drittschuldner.

Ich kann die Differenz selbst ausgleichen, muss ich aber nicht zwingend, auch wenn ich Kenntnis von der Unrichtigkeit habe.....nur mal nebenbei bemerkt, gerade im Hinblick auf die Mitwirkungspflicht.

Ausnahmsweise soll ich den Rest diesen Monat selbst auf das Verfahrenskonto überweisen was aber ein einmaliger Vorgang bleiben sollte.

Sollte beim nächsten Mal wieder was nicht stimmen, kommt eine Rüge mit Stellungnahme per Post ins Personalbüro...... :whistle:

Kann doch nicht so schwer sein den korrekten Betrag auszurechnen.

So der O-Ton des TH.

« Letzte Änderung: 31. August 2009, 17:04:41 von rookie »
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz