Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Bastian1983 am 16. September 2011, 06:06:40
-
Guten morgen zusammen. Ich muss sagen das ich echt super froh bin dieses Forum gefunden zu haben. Ich habe mir schon einige Beiträge durch gelessen einen vergleichbaren habe ich nicht gefunden.
Ich bin in der Pi und habe seit dem 01.06.201- einen neuen vollzeitjib problem hier ich habe bis heute weder eine lohnabrechnung noch ähnliches bekommen. Ich Gabe damals als die Pi eröffnet wurde mit meinem th eine Vereinbarung getroffen das ich monatlich die Abrechnungen schicke und er meinen Arbeitgeber komplett dachste lässt. Ich have einen sehr geduldigen th welcher aber Mittler Weile auch sehrvungeduldiv dies bezüglich wird schließlich fehlen schon 3 lihnabrechnungen. Ich habe in der zeit schon mehrfach meinen Arbeitgeber auf die lohnabrechnungen angesprochen. Doch es kommen immer wieder Schein heilige Ausreden. Von wegen ich soll much gedulden, die kommen ect. Mittlerweile stehen ich jeden Tag bei meinem Chef auf der matte und wir haben natürlich ein sehr angespanntes Verhältnis. Hinzu kommt das ich bis heute nicht zur Sozialversicherung angemeldet bin. Die Krankenkasse hat mich angeschrieben. Auch da renne ich jetzt schon Monate hinterher. Mir wurde gesagt das ich mein Arbeitgeber sich strafbar macht wenn er mich nicht anmeldet. Ich Frage mich auch was passiert wenn ich krank werde traue mich gar nicht mehr zum Arzt zu gehen. Habe der krankenkasse meinen neuen Arbeitgeber mitgeteilt
Meinen Arbeitsvertrag und meinen Lohn bekomme ich pünktlich Merkwürdiger Weise.
Ich muss dazu sagen das ich auch noch eine Tochter habe. Ich befinde mich in einer so ausweglosen Situation.
Würde gerne kündigen weiß aber nicht wie mein th und das insolventgericht und auch das familiengericht darauf reagiert. Ich meine ich möchte arbeiten muss ich mir das echt bitten lassen? Kann Mur die rsb verwehrt werden wenn ich kündige?
-
Guten Morgen,
1. in welchem Verfahrensabschnitt sind Sie, bzw. ist das Verfahren schon aufgehoben?
2. Bewegt sich Ihr jetziger AG tatsächlich auf sehr dünnem Eis und Nein, dass brauchen Sie sich nicht gefallen zu lassen
-
Hallo vielen dank für die antwort
Nein das Verfahren wurde noch nicht aufgehoben. Also noch nicht in der wohlverhaltensperiode.
Hab so Angst das wenn ich kündige die rsb versagt wird. Und ich weiß auch nicht wie das familiengericht bzgl. Unterhalt darauf reagieren würde.
Was soll ich nur machen?
-
Im eröffneten Verfahren gibt es keine Erwerbsobliegenheit welche zu einer Versagung der RSB führen könnte! Die Obliegenheiten nach §295 gelten erst ab Aufhebung des Verfahrens.
"BGH, Beschluss vom 18. 12. 2008 - IX ZB 249/ 07; LG Wiesbaden
(3) Die Obliegenheiten des § 295 Abs. 1 InsO unterscheiden sich zudem inhaltlich von den Pflichten, welche den Schuldner im eröffneten Verfahren treffen. Nach § 295 Abs. 1 Nr. 1 InsO hat der Schuldner eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben oder sich um eine solche zu bemühen. Im Insolvenzverfahren gilt dies nicht. Die Arbeitskraft des Schuldners gehört nicht zur Insolvenzmasse. Der Schuldner kann zu einer Erwerbstätigkeit nicht gezwungen werden (BGHZ 167, 363, 370 Rn. 16; a. A. Wenzel in Kübler/ Prütting/ Bork, aaO)."
Generell frage ich mich natürlich, warum sich Ihr AG so anstellt?
-
Ja das Frage ich mich auch. Den Lohn zahlt er ja aber alles andere... Das geht echt gar nicht. Mein th meint das ich aufgrund dessen das mir die verfahrenskosten gestundet wurden auch schon jetzt eine erwerbsobliegenheitspflicht habe. Darüber muss es wohl auch ein Urteil geben so wie er meinte.
Und ich meine ich habe ja nicht das Insolvenz- sondern auch das familiengericht an der backe
-
Ja das Frage ich mich auch. Den Lohn zahlt er ja aber alles andere... Das geht echt gar nicht. Mein th meint das ich aufgrund dessen das mir die verfahrenskosten gestundet wurden auch schon jetzt eine erwerbsobliegenheitspflicht habe. Darüber muss es wohl auch ein Urteil geben so wie er meinte.
Und ich meine ich habe ja nicht das Insolvenz- sondern auch das familiengericht an der backe
Das ist richtig! Aufgrund der Verfahrenskostenstundung gilt die Erwerbsobliegenheit, aber deshalb kann keine RSB versagt werden im eröffneten Verfahren!
Warum das Familiengericht?
-
Weil ich eine Tochter habe wenn ich kündige wird mir ggf ein fiktives einkommen angerechnet egal was ich mache glaube ich komme da nicht raus aber es kann doch nicht sein das mein Arbeitgeber macht was er will. Bin am überlegen ob ich Klage beim Arbeitsgericht einreiche. Er kündigt mich dann von alleine und ich habe was in der Hand fürs familiengericht
Was meint ihr?
-
Km/h weiß echt nicht was ich machen soll, bitte?
-
Ich würde einfach den TH bitten die Abtretung nun doch dem Arbeitgeber anzuzeigen und ihn damit zu verpflichten, die Beträge abzuführen.
Damit sind Sie den schwarzen Peter los und der TH kann sich mit dem AG rumschlagen.