Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: modri am 01. Mai 2009, 20:59:43
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Hallo und guten Tag,
Ich war seit 3 Jahren bei einem Arbeitgeber beschäftigt . Jetzt wegen Auftragslage hat der Arbeitgeber viele entlassen bzw. Kurzarbeit. die Leute die gut sind bekamen den Angebot Ihre Stelle zu behalten aber, über Leihfirma und gleicher Leistung. warum auch immer muss man nicht verstehen.
So, Ich bekam auch das Angebot und hab mich gefreut besser als Arbeitslos.
ich wollte mit offenen Karten an die Leihfirma gehen. ich sagte denen dass ich Insolvenz angemeldet habe und der Verwalter wird sich bei der Ihnen melden, dann ging es los sie sagte mir wir haben nur Arbeit mit Mahnbescheide und Pfändungen und wir setzten uns 2 Stunden lang mit den Papierkram und daher heben wir eine Bearbeitungsgebühr von sage und schreibe 102 Euro pro Mahnbescheid.
ich dachte ich sehe nicht richtig.
naja ich will meine Stelle behalten und habe erstmal unterschrieben.
so, ist das rechtens, kennt sich jemand mit solchen Bearbeitungsgebühren??
gibt es irgendwie einen § der das regelt???
noch was im Vertrag vom Kollegen stand eine Gebühr von 8 Euro …..
darauf hin habe ich gefragt ob das nur bei mir der Fall ist. Dann sagte sie sie werden jetzt generell auf 102 Euro anheben...
ich bin dankbar für jeden Tip.
Gruß an alle
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Für den Arbeitgeber als Drittschuldner sind Pfändungsgebühren unzulässig.
Die mit der Bearbeitung von Lohn- oder Gehaltspfändungen verbundenen Kosten des Arbeitgebers fallen diesem selbst zur Last.
Er hat weder einen gesetzlichen Erstattungsanspruch gegen den Arbeitnehmer noch kann ein solcher Anspruch durch (freiwillige) Betriebsvereinbarung begründet werden.
BAG: Urteil - 1 AZR 578/05 - vom 18.07.2006
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Hallo,
danke für die Schnelle Antwort.
Ich werde am Montag als erstes klären, mal sehen was der dazu sagt.
Gruß
modri