Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Kraxel am 02. Januar 2008, 13:54:21

Titel: Arbeitgeberwechsel
Beitrag von: Kraxel am 02. Januar 2008, 13:54:21
Hallo, ich möchte mich beruflich gern verändern. Muß ich gegebenenfalls schon beim Vorstellungsgespräch auf Inso hinweisen? Oder ist man an irgend einer anderen Stelle dann dazu verpflichtet?
Theoretisch hat es mit meiner Arbeitskraft ja nichts zu tun aber ich denke mancher Arbeitgeber reagiert darauf sicher nicht positiv.
MfG Kraxel
Titel: Re: Arbeitgeberwechsel
Beitrag von: smallville am 02. Januar 2008, 16:56:11
Hallo Kraxel,

soweit mir bekannt ist muss man den AG darüber nicht in Kenntnis setzen.

Besprich doch mal im Vorfeld mit dem IV/TH ob er denn grundsätzlich einverstanden wäre, dass Du die ggf. pfändbaren Beträge selbst an ihn überweist.

Dann muss der AG ohnehin nichts davon mitbekommen.

Auch ich möchte mich beruflich verändern und meine IV hat überhaupt kein Problem damit.
Weder mit dem (hoffentlich bald) bevorstehenden Jobwechsel, als mit der Tatsache, dass ich dann gerne (erstmal) selbst überweisen möchte.

Ich möchte auch nicht gleich sagen: Hallo, ich bin die Neue und habe eine Insolvenz  :wink:

lieben Gruß und viel Glück bei der Suche
smallville
Titel: Re: Arbeitgeberwechsel
Beitrag von: paps am 02. Januar 2008, 19:40:41
Grundsätzlich müssen nur Fragen beantwortet werden, an denen der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse hat.
Die unwahrheitsgemäße Beantwortung solcher berechtigten Fragen kann zur Anfechtung des Arbeitsvertrages gemäß §123BGB führen
Unzulässige Fragen können verweigert werden.
Die Frage nach den privaten Vermögensverhältnissen ist ständig unzulässig, es sei denn  es handelt sich bei der Stelle um eine besondere Vertrauensstellung.
Die Frage nach der EV ist immer zulässig.
In Abhängigkeit des Gesprächsverlaufes, sollte man entscheiden, ob man von sich aus die "Fakten" darlegt.
Größere Arbeitgeber haben meist kein Problem mit der Inso, zumal dann ja die Vermögensverhältnisse geordnet sind.


Ansonsten gilt, mit dem TH das "Problem" besprechen, die meisten sind bereit, während der Probezeit auf die Abführung durch den Arbeitgeber zu verzichten.
Titel: Re: Arbeitgeberwechsel
Beitrag von: Kraxel am 03. Januar 2008, 07:14:27
Hallo smallville und paps,
vielen Dank für die Antworten. Mit meiner TH habe ich kein gutes Verhältnis. Wwie ich mich hier umgelesen habe, habe ich noch Glück im Unglück, denn Kontoauszüge und Rückbuchunugen gab es z.B.  nicht, dafür andere Unwissenheiten auf die ich aufmerksam gemacht habe und vielleicht ist das die Ursache für die Spannung.
Ja anfragen werde ich natürlich zu gegebenem Zeitpunkt.
Was ist EV?
 
L G Kraxel
Titel: Re: Arbeitgeberwechsel
Beitrag von: smallville am 03. Januar 2008, 11:55:21
Hi Kraxel,

EV = eidesstattliche Versicherung (früher Offenbahrungseid)

Wird in der Regel vom Gerichtsvollzieher abgenommen

Formular zum Ausfüllen der Vermögensverhältnisse.

lg
smallville
Titel: Re: Arbeitgeberwechsel
Beitrag von: Kraxel am 03. Januar 2008, 13:37:03
Danke, habe ich nicht machen müssen. Dann Dir alles gute und viel Glück beim neuen Job.