Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: angel56987 am 15. Januar 2008, 10:23:30

Titel: Arbeitgeberwechsel
Beitrag von: angel56987 am 15. Januar 2008, 10:23:30
Bei mir wurde das Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet. Ich möchte meinen Arbeitgeber wechseln. Sollte dort das Nettoeinkommer geringer sein, als jetzt, habe ich da irgendwelche Nachteile bzgl. des pfändbaren Betrages? Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen.
Titel: Re: Arbeitgeberwechsel
Beitrag von: paps am 15. Januar 2008, 18:08:40
Natürlich können Sie wechseln.
Aber wenn es ausschließlich zum Nachteil der Gläubiger erfolgt, könnte es problematisch werden.

Ohne größere Nachteile kann der Wechsel erfolgen, wenn es mit z.B. familiären Gegebenheiten begründet ist.

Sie sollten den Wechsel aber erst vollziehen, wenn der andere Arbeitsplatz sicher ist.
Titel: Re: Arbeitgeberwechsel
Beitrag von: angel56987 am 16. Januar 2008, 07:31:32
Vielen Dank für die Antwort. Eigentlich kann man es aus familiären Gründen nennen. Ich ziehe 250 km weg zu meinem Freund und muss mir deswegen eine neue Arbeitsstelle suchen. Ich hoffe, mein Insolvenzverwaltung hat ein Einsehen und legt mir keine Steine in den Weg.
Titel: Re: Arbeitgeberwechsel
Beitrag von: paps am 16. Januar 2008, 17:56:26
In diesem Fall empfehe ich erst den neuen Arbeitsplatz sichern, dann den Umzug klären.
Titel: Re: Arbeitgeberwechsel
Beitrag von: angel56987 am 17. Januar 2008, 07:36:11
Ja, das werde ich tun. Ohne neue Arbeitsstelle werde ich nicht dorthin ziehen.

Noch mal vielen Dank für die hilfreiche Antwort. Nun habe ich auch schon ein etwas besseres Gefühl.