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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Arbeitgeberwechsel  (Gelesen 3318 mal)

sachsenlily

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Arbeitgeberwechsel
« am: 04. April 2011, 13:32:38 »

hallo

mein freund befindet sich in privatinsolvenz (Verbraucherinsolvenzverfahren).
Status des Verfahrens - eröffnet im November 2009.
er befindet sich in arbeit und muss jeden tag 80 km eine strecke fahren, um dorthin zu gelangen. durch die vielen überstunden die er macht ist er demnach oft sehr spät zu hause und durch die sehr teuren benzinpreise wird das geld in der geldbörse auch nicht mehr. meine eltern haben eine firma und es war schon lange geplant das mein freund und ich diese mal übernehmen. da meine eltern bald in rente gehn ist es aber von nöten das mein freund schon mal 2-3 jahre vorher hier gearbeit hat um sich dann hier zurecht zu finden.(ich selbst bin schon hier angestellt). mein vater möchte ihn gerne zum 1.august diesen jahres hier einstellen und deswegen hat mein freund jetzt seine jetzige arbeit gekündigt. da er aber als branchenfremder eingestellt wird, wollte mein vater versuchen wenigstens einen schweißerlehrgang vom arbeitsamt gefördert zu bekommen. das geht aber leider nicht ohne das sich mein freund zumindest arbeitssuchend meldet bevor er hier eingestellt wird. nun folgende frage. wenn mein freund sich arbeitssuchend meldet in der zeit wo er noch in arbeit ist bei seiner alten arbeitsstelle, kann er da seine privatinsolvenz in gefahr bringen? er wird auf alle fälle am 1.august hier eingestellt, meine eltern wollten halt nur gern das eventuell so einen lehrgang macht, ist ja für ihn auch nützlich für später.

kann mir da jemand was dazu sagen?

würde miche echt freuen

lg susi
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Fallera

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Re: Arbeitgeberwechsel
« Antwort #1 am: 04. April 2011, 14:58:16 »

Ist das Verfahren schon aufgehoben oder noch am laufen?



« Letzte Änderung: 04. April 2011, 15:00:34 von Fallera »
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sachsenlily

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Re: Arbeitgeberwechsel
« Antwort #2 am: 04. April 2011, 15:15:17 »

das verfahren ist noch am laufen...es wurde im november 2009 eröffnet und seitdem haben wir noch nix gehört das es geschlossen oder aufgehoben sei.
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tomwr

Re: Arbeitgeberwechsel
« Antwort #3 am: 04. April 2011, 22:25:35 »

wenn mein freund sich arbeitssuchend meldet in der zeit wo er noch in arbeit ist bei seiner alten arbeitsstelle, kann er da seine privatinsolvenz in gefahr bringen?

Völlig unabhängig ob man da die Insolvenz in Gefahr bringt oder nicht, wie soll er sich denn arbeitslos (=arbeitssuchend) melden wenn er gleichzeitig (vermutlich) ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis hat ? Das fällt doch sofort auf weil er ja über seine Sozialversicherungsnummer gemeldet ist.

Wenn die Eltern so an ihm interessiert sind, warum finanzieren die nicht den entsprechenden Kurs ? Raten die echt dazu das Arbeitsamt zu beschei..en ? Und dann auf eine so simpel nachzuvollziehende Art ? Da kommt er in Teufels Küche, die insolvenzrechtlichen Aspekte mal völlig außen vorgelassen. Er bekommt ja wenn er sich arbeitssuchend meldet nicht nur den Kurs sondern auch seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Zumindest wird das geprüft. Der (letzte) Arbeitgeber bekommt dann in aller Regel auch einen Fragebogen vom Arbeitsamt zugeschickt.
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sachsenlily

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Re: Arbeitgeberwechsel
« Antwort #4 am: 05. April 2011, 06:52:29 »

guten morgen

danke erstmal für deine antwort.

es ist so. meine eltern haben nur einen kleinen familienbetrieb, und können sich quasi den kurs nicht leisten für meinen freund, sonst würden sie ihn bezahlen. sie haben sich auf dem arbeitsamt beraten lassen, und die frau dort hat ihnen selber zu diesem weg geraten. arbeitssuchend ist auch nicht gleich arbeitslos.arbeitssuchend kann man sich meklden auch wenn man noch in arbeit ist, z.b. wenn man sich beruflich verändern  will. als arbeitssuchender bekommt man auch kein arbeitslosengeld.so haben die das am telefon gesagt. es ist vielleicht auch das beste wenn mein freund da mal bei seinem treuhänder anruft und ihn dazu befragt.mal schaun was der sagt.trotzdem danke nochmal für deine antwort.

lg susi
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Fallera

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Re: Arbeitgeberwechsel
« Antwort #5 am: 05. April 2011, 07:50:58 »

Da das Verfahren noch nicht aufgehoben wurde sehe ich überhaupt keine Probleme, diesen Schritt durchzuführen. Eine Obliegenheit zur Erwerbstätigkeit besteht auch lt. dem BGH erst ab Aufhebung des Verfahrens bzw. ab Beginn der Wohlverhaltensperiode.
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Angestellte80

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Re: Arbeitgeberwechsel
« Antwort #6 am: 05. April 2011, 08:17:27 »

ich kann dir mit ziemlicher Sicherheit (ich arbeite für die Agentur für Arbeit) sagen, dass dein Freund diesen Lehrgang von der Agentur für Arbeit nicht bezahlt bekommen wird.

Siehe § 45 SGB III Förderung aus dem Vermittlungsbudget: Ausbildungssuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte und Arbeitslose können aus dem Vermittlungsbudget der Agentur für Arbeit bei der Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung gefördert werden, wenn dies für die Berufliche Eingliederung notwendig ist.....

Da dein Freund weder von Arbeitslosigkeit bedroht ist noch Arbeitslos sein wird, sind seine Chancen diese Förderung zu erhalten nicht gegeben.
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Angestellte80
 

Angestellte80

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Re: Arbeitgeberwechsel
« Antwort #7 am: 05. April 2011, 08:21:27 »

ansonsten hat Sachsenlily recht, Arbeitsuchend gemeldet zu sein ist nicht das gleiche wie Arbeitslos zu sein. Man erhält ja in dem Fall keine Leistungen.

Dein Freund wäre wahrscheinlich besser dran gewesen, wenn er Arbeitslos gewesen wäre, dann hätte er höhere Chancen diesen Lehrgang bewilligt zu bekommen. Aber wenn er von vorne herein zu seinem Arbeitsvermittler sagt, dass er aufjedenfall eingestellt wird, dann kann der Arbeitsvermittler ebenfalls die Förderung ablehnen!
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Viele Grüße

Angestellte80
 
 

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