Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Isolde am 07. September 2014, 12:59:20
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IK, eröffnet, März 2013
Hallo an alle,
bin alleinerziehend, vor drei Jahren habe ich meinen Sohn bekommen und seitdem ALG 2 bezogen.
Am 15.09. werde ich wieder anfangen zu arbeiten, zuerst in Teilzeit, 20 Std./Woche.
Ende August ist meine alte Bewilligung abgelaufen. Bei der neuen wurde bereits das fiktive Gehalt für den halben Monat angerechnet, für Oktober das volle. Nun reicht mir das Geld im September kaum aus, im Oktober erst recht nicht, da mein Lohn jeweils erst am Ende des Monats überwiesen wird.
Vom Jobcenter habe ich gleich einen Antrag auf Darlehen zugeschickt bekommen, damit ich die Zeit irgendwie überbrücken kann.
Abgesehen davon, dass es ärgerlich ist, sich verschulden zu müssen, damit man arbeiten darf, meine Fragen:
1. Bedarf ein Darlehen vom Jobcenter der Zustimmung der Treuhänderin?
2. Kann dadurch die Restschuldbefreiung gefährdet werden?
Vielen Dank im Voraus!
Isolde
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Für beide Fragen ein klares "Nein".
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Dankeschön!