Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: pinguin48 am 01. August 2011, 19:27:52
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Hallo zusammen
Bin in Pi.
Ich brauche eine Arbeitsbrille. Kosten 179€ Davon bekomme ich von meinem Arbeitgeber 100 € zurück . Von einer Kollegin weiss ich das es als Spesen deklariert wird.
Werden Spesen gepfändet ? :dntknw:
Lg Pinguin 48
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Spesen sind ebenso unpfändbar wie Entgelt für selbstgestelltes Arbeitsmaterial..
§ 850a ZPO Unpfändbare Bezüge
Unpfändbar sind
1.
zur Hälfte die für die Leistung von Mehrarbeitsstunden gezahlten Teile des Arbeitseinkommens;
2.
die für die Dauer eines Urlaubs über das Arbeitseinkommen hinaus gewährten Bezüge, Zuwendungen aus Anlass eines besonderen Betriebsereignisses und Treugelder, soweit sie den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen;
3.
Aufwandsentschädigungen, Auslösungsgelder und sonstige soziale Zulagen für auswärtige Beschäftigungen, das Entgelt für selbstgestelltes Arbeitsmaterial, Gefahrenzulagen sowie Schmutz- und Erschwerniszulagen, soweit diese Bezüge den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen;