Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: pinguin48 am 01. August 2011, 19:27:52

Titel: Arbeitsbrille als Spesen deklariert
Beitrag von: pinguin48 am 01. August 2011, 19:27:52
Hallo zusammen
Bin in Pi.
Ich brauche eine Arbeitsbrille. Kosten 179€ Davon bekomme ich von meinem Arbeitgeber 100 € zurück . Von einer Kollegin weiss ich das es als Spesen deklariert wird.

Werden Spesen gepfändet ? :dntknw:

Lg Pinguin 48
Titel: Re: Arbeitsbrille als Spesen deklariert
Beitrag von: Insoman am 01. August 2011, 19:32:48
Spesen sind ebenso unpfändbar wie Entgelt für selbstgestelltes Arbeitsmaterial..
Zitat
§ 850a ZPO Unpfändbare Bezüge
Unpfändbar sind

1.
    zur Hälfte die für die Leistung von Mehrarbeitsstunden gezahlten Teile des Arbeitseinkommens;
2.
    die für die Dauer eines Urlaubs über das Arbeitseinkommen hinaus gewährten Bezüge, Zuwendungen aus Anlass eines besonderen Betriebsereignisses und Treugelder, soweit sie den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen;
3.
    Aufwandsentschädigungen, Auslösungsgelder und sonstige soziale Zulagen für auswärtige Beschäftigungen, das Entgelt für selbstgestelltes Arbeitsmaterial, Gefahrenzulagen sowie Schmutz- und Erschwerniszulagen, soweit diese Bezüge den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen;