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Autor Thema: arbeitslos, insolvent & einen 400,- €-Job in Aussicht ... was tun?  (Gelesen 1687 mal)

Mirabell

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Guten Abend,

ich bin seit September 2010 privat insolvent, das Verfahren wurde im September 2010 eröffnet.

Ich bin seit April 2011 arbeitslos gemeldet und erhalten monatlich ALG I = 533,40 + HARZ IV = 230,70 €.
Hinzu kommen Kindergeld = 184,- € + Unterhalt des Kindesvaters = 282,- €.

Nun habe ich einen 400,- € - Job in Aussicht, wo ich monatlich etwas hinzuverdienen würde.
Habe auch Hoffnung, dass dieser 400,- € - Job später zu einer Teilzeitbeschäftigung ausgebaut werden
könnte. Noch habe ich keine Zusage, aber das Gespräch verlief sehr gut.

Ich wollte mich nun mal hier erkundigen, ob ich über der Bemessungsgrenze liege und diesen Zuverdienst von ca. 100,- € abführen muss(auf das Hinterlegungskonto des Gerichts) oder mir diese ca. 100,- € selbst bleiben. Vielleicht weiß das jemand hier?

Würde mich sehr über Antworten freuen.

Lieben Dank

Mirabell
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Der_Alte

  • Gast

Da alles zusammen ohnehin unter dem pfändbaren Betrag bleibt ( aktuell 1359 €) ist nichts abzuführen. Kindergeld und Kindesunterhalt zählen ohnehin nicht, der Unterhalt des Kindes ist auch unterhalb einer möglichen Betrachtung, es ganz oder teilweise aus der Unterhalsberectigung herauszunehmen.
Im Übrigen dürfte der 400 € Job beim ALG II gegengerechnet werden.
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tomwr


Im Übrigen dürfte der 400 € Job beim ALG II gegengerechnet werden.

Ja das auf jeden Fall. Es gibt einen Freibetrag in Höhe von EUR 160,00 - der Rest (EUR 240,-) würden auf das ALG II (Hartz IV) angerechnet bzw. für den Wegfall sorgen. Aber man hat immerhin rund 160 EUR mehr zur Verfügung im Monat.  :wink:
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Mirabell

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Lieben Dank :) na das hört sich doch ganz gut an und nun hoffe ich nur noch, dass die sich auch für mich entscheiden :)

Liebe Grüße und ein sonniges Wochenende.
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