Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: tussifreunde am 05. November 2009, 11:27:37
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Ich habe ne frage die mich interessiert. Also ich bekomme nun ende des monats mein normales Gehalt. Danach bin ich arbeitslos (hoffe nicht lange) und naja ich bekomme dann ALG 1. Das Amt zahlt ja aber im Voraus. So werde ich ende des Monats Gehalt + ALG bekommen, was ja dann über die Pfändungsgrenze geht in der summe. Darf ich trotzdem beides behalten und mir das ALG eventuell sogar auf ein Sparbuch legen, weil wenn ich wieder arbeit finde habe ich das problem ja dann andersrum, nämlich 2 monate lang nichts zu bekommen.
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Also ich denke das Du das zuviel gezahlte ALG zurückzahlen wirst und musst..... :nono:
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ich bekomme ja nicht zuviel ALG! Ich bekomme mein November gehalt ende November und mein Dezember ALG bekomme ich ja auch schon ende November weil das Arbeitsamt im Voraus zahlt (Vollidioten). Das Geld was ich also vom Arbeitsamt ende november bekomme, bekomme ich ja für dezember.
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is ja soweit ok...nur wenn du wieder ein Job hast zahlst Du das vorausgezahle ALG halt wieder zurück....da ja vorausgezahlt.....
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ja das verstehe ich schon..... oder aber ich muss zwei monate ohne geld auskommen, deswegen ja auch die frage ob ich mir das wegpacken darf?
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Naja DARF ist nich die Frage.....Du solltest es sogar....weil es ja wieder fehlt irgendwann...........
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Also wenn ich es mir auf ein sparbuch packe darf der TH es mir nicht wegnehmen.
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Also du kannst es Dir hinpacken wo Du möchtest aber Konto und Sparbuch is die denkbar schlechteste Alternative