Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Southtown_m am 07. Dezember 2011, 12:05:43

Titel: Arbeitsplatz künfigen
Beitrag von: Southtown_m am 07. Dezember 2011, 12:05:43
Hallo,
hatte vor kurzem mal wegen einem bevorstehendem Arbeitsplatzwechsel hier angeschrieben.
Hatte aber folgendes vergessen zu erfragen.
Muss ich beim Arbeitsplatzwechsel meinen IV dafür erst fragen???
Hatte dort angerufen und der ist wie immer nicht da und die hübsche Dame sagte mir es ist kein Problem muss nur die Kündigung vom jetzigen APlatz und den Vetrag der neuen zukommen lassen.
Verdiene dort auf jedenfall mehr.
Hatte gehört das mann das auf jedenfall genehmigen lassen muss, stimmt das und das er sogar dagegen stimmen kann?
Momentan wird bei mir nicht gepfändet beim AP wechsel schon.

Viele Grüße
Southi
Titel: Re: Arbeitsplatz künfigen
Beitrag von: Fallera am 07. Dezember 2011, 12:10:09
Genehmigen lassen brauchen Sie sich das nicht! Information an den TH reicht.

Probleme hätte es nur geben können, wenn die Gläubiger durch den Wechsel schlechter gestellt worden wären.

Generell gibt es eine Erwerbsobliegenheit erst in der WVP.
Titel: Re: Arbeitsplatz künfigen
Beitrag von: Feuerwald am 07. Dezember 2011, 14:46:26
- und das Gericht informieren!
Titel: Re: Arbeitsplatz künfigen
Beitrag von: Southtown_m am 07. Dezember 2011, 14:57:25
Vielen Dank
um ehrlich zu sein bin ich mir nicht sicher ob ich in der WVP bin.
Ich blick da momentan nichts mehr durch.
Das letzt was ich bekam war folgendes.

2 IN 104/09
Insolvenzverfahren Southtown_m, geb. 1980, Telefonzelle 1, Auf der Planeten Erde
Dem Schuldner ist die Restschuldbefreiung nach sechs Jahren angekündigt worden (§ 291
InsO). Treuhänder nach § 291 Abs. 2, § 292 InsO ist Rechtsanwalt Träum weiter, .
Amtsgericht lässt Grüßen, 20.08.2010
-Insolvenzgericht-

Bin ich nun in der WVP oder hat das keine Aussage dafür.

Merci
Titel: Re: Arbeitsplatz künfigen
Beitrag von: Fallera am 07. Dezember 2011, 15:00:47
Es müsste im Anschluss ein weiteres Schreiben geben "Das Verfahren wird per Aufgehoben"...
Titel: Re: Arbeitsplatz künfigen
Beitrag von: Southtown_m am 07. Dezember 2011, 15:07:02
Hm OK Danke,
am besten geh ich da mal direkt zum Amtsgericht und frag da mal nach.

Vielen Dank
für die Antworten

Viele Grüße
usm Schwarzwald

Southi
Titel: Re: Arbeitsplatz künfigen
Beitrag von: Southtown_m am 08. Dezember 2011, 08:42:13
Also hab nachgeschaut, habe das Schreiben in meinen Unterlagen gehabt und bin somit doch in der WVP.

Merci