Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: katzenfrau2 am 20. August 2013, 19:53:32

Titel: Arbeitsplatz
Beitrag von: katzenfrau2 am 20. August 2013, 19:53:32
Hallo miteinander,
wieder mal eine Anfängerfrage:

Ich möchte mich aus gesundheitlichen Gründen auf einen anderen Arbeitsplatz innerhalb der Dienststelle versetzen lassen.
Nun sind natürlich die freien bzw. frei werdenden Stellen nicht gerade üppig gesät.
Wie wäre es, wenn ich eine Stelle in einer Entgeltgruppe niedriger  angeboten bekäme, die meinen Wünschen
entspricht? Dürfte ich das? Netto wären das ca. 60 € weniger.
Wohlgemerkt: ich strebe natürlich nicht an, meineGehaltsgruppe aufzugeben, wäre ja schön blöd. Aber bevor ich
am jetzigen Platz gar nicht wieder auf die Füße komme, wäre es eine Möglichkeit, über die ich nachdenken
würde.

Frage an die Wissenden: kann der TH in so einem Fall sein Veto einlegen bzw. das zu meinem Nachteil verwenden?

Danke für Infos
cat
Titel: Re: Arbeitsplatz
Beitrag von: eidechse am 21. August 2013, 11:42:32
Der TH kann gar kein Veto einlegen. Allerdings könnten die Gläubiger (zumindest in der WVP) auf die Idee kommen einen Antrag auf Versagung der RSB zu stellen.

Wenn der Wechsel des Arbeitsplatzes aus gesundheitlichen Gründen notwendig ist, wird allerdings auch ein Versagungsantrag scheitern. Das ist aber alles eine Bewertung im Einzelfall und kann allgemein nicht beantwortet werden.
Titel: Re: Arbeitsplatz
Beitrag von: katzenfrau2 am 21. August 2013, 12:20:38
@eidechse
Danke!
das war auch der Beginn einer hypothetischen Überlegung. Mal schauen, was wird.

cat
Titel: Re: Arbeitsplatz
Beitrag von: Insokalle am 21. August 2013, 19:54:14
Stundung der Verfahrenskosten könnte evtl. gefährdet sein.