Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: No Tears am 18. November 2008, 15:02:59
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Hallo,
mich würde es sehr interessieren, ob ich rechtlich verpflichtet bin dem Arbeitsvermittler der Agentur für Arbeit,
den Grund für meine Privatinsolvenz zu erläutern.
MfG Stefan
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eindeutig - nein.
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:thumbup: Danke für die schnelle Antwort
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Eigens dafür habe ich neulich in stundenlanger Fummelarbeit :streichel: den "Danke-Button" eingerichtet, den man in so einem Fall natürlich wunderbar zum Einsatz bringen könnte :wink:
Gruß
José
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...ich erledige das mal :wink:
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Taaatuuuum...., das hätte ich auch selbst machen können :girl: :wink:
Es geht ja im wesentlichen darum, das der "Hilfe-Erhaltende" gegebenenfalls - und aus freien Stücken - seinen Dank ausspricht und der "Danke-Erhaltende" dadurch signalisiert bekommt, dass der "Danke-Sagende" seinen (hier: schnellen) Einsatz als "Hilfe-Gebender" honoriert (Gott, ist das kompliziert... :puzzled: ).
Natürlich können sich im weiteren Verlauf auch andere User bedanken, denen der Tipp, Ratschlag, etc., hilfreich sein sollte.
Nichts für Ungut :wink:
VG
José
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Yep, José, das weiss i doch alles....aber mir hat paps Beitrag eben auch geholfen. :cheesy:
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@jafern ... ein Danke von mir per Button ob der Erklärung. Ich werd die mal ausdrucken, unters Kopfkissen legen und versuchen, auswendig zu lernen, so beim Überfliegen :coffee: versteh ich den Satz nicht, das muss ich wirken lassen :whistle:
LG
MissTraut
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,,deswegen hat ja auch paps mein Danke bekommen..... :whistle:
Nich böse sein José.... :wink: