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Autor Thema: Arbeitswechsel  (Gelesen 4084 mal)

Sipelan

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Arbeitswechsel
« am: 29. März 2007, 01:48:51 »

Kaum hier und schon noch ein Thema was ich mal ansprechen muss bzw. wozu ich  eine Frage hätte.
Ich habe derzeit einen unbefristeten Arbeitsvertrag und wohne hier an meinem Arbeitsplatz in Bayern in einem kleinen Zimmer(Dienstwohnung) .Ich bin Alleinverdiener und verdiene ca. 1400 netto. Die Kosten des Zimmers belaufen sich auf 87 Euro im Monat was hier in der Münchner Gegend \"saubillig\"ist. Mein Hauptwohnsitz ist wie gesagt in Sachsen und wenn ich arbeiten muß (ca 2-3 Wochen am Stück) wohne ich in o.g Zimmer. Es ist aber angedacht das Haus in welchem sich das Zimmer befindet abzureissen , was bedeuten würde das ich mir im Raum München was anderes suchen müßte und das wäre sicherich deutlich teurer. Aus diesem Grund und auch aufgrund der Tatsache das mich meine Familie braucht bin ich auf der Suche nach Arbeit in meiner Heimat. Um nun auf den Punkt zu kommen: Kann es Probleme geben wenn ich was neues finde und meinen jetzigen, ziemlich sicheren Arbeitsplatz aufgebe und in ein neues Arbeitsverhältnis wechsle, wo ich evtl auch noch weniger an Verdienst habe? Bedenken muß man allerdings  das einige Kosten wegfallen  wenn ich wieder daheim arbeiten würde(Fahrtkosten, doppelte Haushaltsführung,doppelte Miete etc.).[addsig]
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paps

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Arbeitswechsel
« Antwort #1 am: 29. März 2007, 20:07:18 »

Ein Arbeitsplatzwechsel sollte möglich sein, soweit gehen die Beschränkungen nun auch nicht.

Mit Ihrem Netto und bei 2 Unterhaltsberechtigten ist ja nichts pfändbar.
Von daher werden die Gläubiger ja auch nicht benachteiligt.
Zum anderen hätten Sie die Möglichkeit eine Heraufsetzung wegen Mehrbedarfs zu beantragen und die Gläubiger hätten wieder nichts.
Die Argumente für einen berechtigten Wechsel sind also ehr positiv für Sie.

Eine Pfändung würde in Ihrem Falle erst ab 1570,- Euro möglich sein.

Sie sollten aber bedenken, dass sie bis zur RSB der Erwerbsobliegenheit unterliegen.
Insofern könnte eine Kündigung des bestehenden Arbeitsverhältnisses ohne Anschlußarbeitsverhältnis schon ein Nasenrümpfen des TH und/oder der Gläubiger hervorrufen.

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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Sipelan

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Arbeitswechsel
« Antwort #2 am: 29. März 2007, 21:41:31 »

Danke für die ausführliche Auskunft. Ich überlege mir das schon reichlich und wäge ab. Nur wenn ich etwas vergleichbares finde(Unbefristeter Vertrag,Gehalt annähernd gleich nach Abzug wegfallender Unkosten) was wohl nur über Beziehungen funktioniert in unserer Region gehe ich das an. Will da nichts überstürzen, denn meine jetzige Arbeitsstelle ist wirklich super. Nur fehlt mir die Familie und ich sage mal bei mir ist Familienleben sehr wichtig. [addsig]
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paps

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Arbeitswechsel
« Antwort #3 am: 29. März 2007, 23:54:06 »

Dann wünsch ich schon mal viel Glück bei der Jobsuche :-) [addsig]
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Arbeitswechsel
« Antwort #4 am: 30. März 2007, 00:18:00 »

Herzlichen Dank :-) [addsig]
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Sipelan

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Arbeitswechsel
« Antwort #5 am: 30. März 2007, 22:56:02 »

>Paps schrieb:Ein Arbeitsplatzwechsel sollte möglich sein, soweit gehen die Beschränkungen nun auch nicht.

Mit Ihrem Netto und bei 2 Unterhaltsberechtigten ist ja nichts pfändbar.
Von daher werden die Gläubiger ja auch nicht benachteiligt.
Zum anderen hätten Sie die Möglichkeit eine Heraufsetzung wegen Mehrbedarfs zu beantragen und die Gläubiger hätten wieder nichts.
Die Argumente für einen berechtigten Wechsel sind also ehr positiv für Sie.

Eine Pfändung würde in Ihrem Falle erst ab 1570,- Euro möglich sein.

Sie sollten aber bedenken, dass sie bis zur RSB der Erwerbsobliegenheit unterliegen.
Insofern könnte eine Kündigung des bestehenden Arbeitsverhältnisses ohne Anschlußarbeitsverhältnis schon ein Nasenrümpfen des TH und/oder der Gläubiger hervorrufen.>


Hallo Paps da ist mir ja doch noch was wichtiges eingefallen. Meine Gehalt ist zwar nicht pfändbar aber ich bekomme  bei meiner jetzigen Arbeitsstelle Weihnachtsgeld, was ja gepfändet werden kann.
Und wenn ich die Arbeit wechsle und dort gibts kein Weihnachtsgeld? Wobei ich sagen muss  das bei meiner jetzigen Arbeitsstelle auch die Rede davon ist evtl. mal kein Weihnachtsgeld mehr zu zahlen.Aber wie gesagt derzeit gibts welches  :manno:  :denken: [addsig]
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