Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: DeMbAy am 12. September 2010, 22:36:36

Titel: ARGE behält 25 Euro ein trotz laufendem Insolvenzverfahren
Beitrag von: DeMbAy am 12. September 2010, 22:36:36
Hallo erstmal!

Ich habe da mal eine Frage!
Mein Sachbearbeiter bei der ARGE behält Monatlich 25 Euro wegen einer Überzahlung aus dem Jahr 2009 ein! Diese hatte ich bis zur Insolvenz auch bezahlt!

Jetzt hatte ich diese Forderung mit zur Tabelle angemeldet und es wurde mir diesen Monat wieder 25 Euro angezogen/einbehalten !

Leider ist mein TH im Urlaub und ich habe vorsorglich dem SB mitgeteilt das ich dem einbehalten der 25 EURO Widerspreche da ich eine Insolvenz am laufen habe, diesem scheint das aber Wurst zu sein!

Ich sehe das so das ich die ARGE mit den 25 Euro bediene, alle anderen aber keinen Cent bekommen! Das kannst doch wohl nicht sein ?!

Darf die Arge meine 25 Euro einbehalten oder muss ich hier richtig Stress schieben ?

Danke

Titel: Re: ARGE behält 25 Euro ein trotz laufendem Insolvenzverfahren
Beitrag von: Fallera am 13. September 2010, 07:38:40
Guten Morgen,

Die ARGE darf mit alten Forderungen aufrechnen.
Auch im laufenden Verfahren und auch in der darauf folgenden
WVP.
Titel: Re: ARGE behält 25 Euro ein trotz laufendem Insolvenzverfahren
Beitrag von: DeMbAy am 13. September 2010, 15:42:20
 :angry:

Mal wieder Typisch! Und mit welchem Recht dürfen die das ?  :fuchsteufelswild:

Meines Erachtens sind Rückforderungen von Sozialleistungen nicht von der Restschuldbefreiung ausgeschlossen. Es handelt sich um Insolvenzforderungen, die genau so zu behandeln sind, wie alle andere Insolvenzforderungen auch.

Na das wird noch ein Spaß werden  :coffee:
Titel: Re: ARGE behält 25 Euro ein trotz laufendem Insolvenzverfahren
Beitrag von: lucca_m am 14. September 2010, 09:43:44
Eben.
Jeder Gläubiger hat das Recht im Verfahren evtl. Guthaben zu verrechnen.
Titel: Re: ARGE behält 25 Euro ein trotz laufendem Insolvenzverfahren
Beitrag von: Fallera am 14. September 2010, 10:10:17
Meines Erachtens sind Rückforderungen von Sozialleistungen nicht von der Restschuldbefreiung ausgeschlossen. Es handelt sich um Insolvenzforderungen, die genau so zu behandeln sind, wie alle andere Insolvenzforderungen auch.

Korrekt! Nur dürfen eben evtl. Guthaben den Forderungen aufgerechnet werden! Und das gilt ebenfalls für alle Gläubiger.