Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Alles-wird-gut am 12. März 2010, 12:41:51

Titel: ARGE II Schuld geht nicht in die Regelinsolvenz?
Beitrag von: Alles-wird-gut am 12. März 2010, 12:41:51
Hallo liebe Leute,

ich bin im Regelinsolvenzverfahren. Das Verfahren ist bereits eröffnet. Alle Gläubiger sind rechtzeitig angemeldet worden. Auch die ARGE von der ich ARGE II beziehe.

Es besteht eine Schuld aus der Vergangenheit, weil ich dummerweise Privatentnahmen über das Firmenkonto hab laufen lassen. Das hat die Leistungsabteilung natürlich anhand der Buchhaltung heraus bekommen.
Ich hatte ebenfalls die ARGE als Gläubiger angemeldet. Jetzt kommt von denen ein Schreiben, dass die Rückzahlung dennoch erforderlich sein, da es sich O-Ton: "Hierbei handelt es sich um Ansprüche auf Erstattung oder Schadenersatz, die durch vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige oder unvollständige Angaben veranlasst worden."

Für mich klingt es so, als wenn zum einen keine genaue Beurteilung vorliegt, wie denn genau das Vergehen entstanden ist, und zum anderen ja auch kein gesetzmäßiges Urteil gesprochen worden ist, wonach Vorsatz erwiesen wurde. Oder wird es einfach nach deren Gesetzmäßigkeiten über einen Kamm geschert?
Es geht dabei um ca. 630,-€.

Lieben Gruß
Matthias