Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Busteronly am 19. November 2011, 16:03:44

Titel: Ärger mit dem Finanzamt folgen???
Beitrag von: Busteronly am 19. November 2011, 16:03:44
Guten Tag...

Wir alle bekommen in den letzten Tagen schreiben vom Finanzamt für die steuerrechtlichen Daten für die Lohnsteuerkarte ( elektronische Lohnsteuerkarte) und ich gehöre zu den Glückspilzen bei denen total falsche Angaben hinterlegt wurden. Ich bin insgesamt 3 Kindern zum unterhalt verpflichtet diese wurde auch mit jeweils 0,5 bisher bei lohnabrechnungen berücksichtigt. Jedoch ist bei mir jetzt gar kein Kinderfreibetrag mehr hinterlegt. Muss dazu sagen das ich meiner Unterhaltspflicht nach komme steht mir diese Freibeträge zu stehen. Ich habe bereits 2 mal beim Finanzamt angerufen, denen vor 3 wochen schriftlich mitgeteilt das meine Daten hinterlegt falsch sind. Laut finanzamt ein datencaos na toll. Nun kam gestern ein schreiben vom Finanzamt wir haben ihre Daten geändert... Und was sehe die selben falschen Daten .

Ich verdiene ca 1650 Euro Netto mein swlbstverhalt liegt bei ca1800 Euro glaube ich. Nun Frage ich mich welche Auswirkungen das für mich haben wird wenn das Finanzamt das nicht gebacken kriegt. Ich verringern meinen Lohn um ca 55 Euro monatlich wenn es bei diesen falschen Angaben bleibt und das ohne eigen verschulden.

Kann der th/ bzw das Gericht dadurch einen Strick drehen

Andere Sache ggf ist es möglich bei der Einkommenssteuererklärung das verlieren Geld zurück zu fordern allerdings wurde es dann zur Masse gegen und ist weg! Was ich auch als nicht gerechtfertigt betrachte da mir sonst das Geld monatlich zum leben bliebe weil ich unterhalb der pfändungsfreigrenze bleibe. Zur Info bin im eröffneten insolvenzverfahren.

Wer kann mir weiter helfen?
Titel: Re: Ärger mit dem Finanzamt folgen???
Beitrag von: Der_Alte am 19. November 2011, 16:22:40
Das die Kinderfreibeträge fehlerhaft eingetragen sind, ist ärgerlich, hat aber nur Auswirkung auf den Solidaritätszuschlag. Ob Sie Kindern zum Unterhalt verpflichtet sind und daher einen höhere Pfändungsfreigrenze haben, ergibt sich nicht daraus, was in der Lohnsteuerkarte eingetragen ist. Ihr Arbeitgeber zieht die pfändbaren Beträge von Ihrem Einkommen ab und muss die unterhaltsberechtigten Personen, die Sie ihm nachweisen (z.B. durch Belege, das Unterhalt zu zahlen ist und auch tatsächlich gezahlt wird) akzeptieren. Daher wird sich an Ihrem Einkommen bis auf eine Kleinigkeit beim Solidaritätszuschlag auch nichts ändern.

Dem Finanzamt teilen Sie schriftlich mit, dass Sie drei Kinder haben und Unterhalt für diese zahlen. Wichtig ist, dass Sie, anders als früher, Name, Vorname und Wohnort der Kinder angeben müssen. Nach dem neuen System werden Kinder nur dann automatisch zugeordnet, wenn sie im selben Haushalt wie die Eltern leben. In allen anderen Fällen muss es explizit beantragt werden.
Titel: Re: Ärger mit dem Finanzamt folgen???
Beitrag von: Busteronly am 19. November 2011, 16:50:28
Ja richtig ich zahle gar keinen Solizuschlag und keine Kirchensteuer zumindest wenn die daten richtig wären. Das
Und das macht 55 Euro weniger Einkommen aus wenn es falsch hinterlegt ist. Das der Arbeitgeber trotzdem berücksichtigen muss ist auch verständlich aber Fakt ist doch Dax mein Einkommen sich aufgrund der falschen Angaben verringert. Kann der th deshalb etwas machen ? Ich meine ich kann dich auch nicht einfach z. B. In Steuerklasse 5 wechseln um weniger Einkommen zu erziehen Das kann dich auch zur Versagung der rsb führen
Titel: Re: Ärger mit dem Finanzamt folgen???
Beitrag von: Der_Alte am 19. November 2011, 17:02:49
Beantragen Sie die Kinderfreibeträge, dann ist alles ok. Wenn, aus welchem Grund auch immer, die Eintragung verweigert wird, haben Sie halt 55 € im Monat weniger und es muss weniger abgeführt werden. Sind Sie daran schuld? Nein, deshalb hat es auch keine Auswirkung auf das Insolvenzverfahren.