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Autor Thema: auf was muss ich im Insolvenzverfahren achten  (Gelesen 2323 mal)

Lars1977

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auf was muss ich im Insolvenzverfahren achten
« am: 14. Juni 2008, 20:22:52 »

Hallo,bin neu hier und wollte mal einiges wissen,wenn ich im Insolvenzverfahren bin.

ich erzähl mal kurz:

habe einen Rechtsanwalt beauftragt,derzeitige Schulden:

13000€ bei der Bank; ca 7400€ bei Landesamt für Finanzen und Zentrum Bayern Familie und Soziales ,entstanden durch einer Körperverletzung bzw den Seine Unkosten beim Arzt,ca 2600€ bei der Staatsanwaltschaft(Verfahrenskosten etc.),ca 2000€ für die Rechtsanwälte des Geschädigten,dann noch ca 1100€ Rechtsanwaltskosten(mein RA), sowie 1500€ zu zahlen(steht mit im Urteil drin) an den Geschädigten)


wir probieren z.zt. eine aussergerichtliche Einigung mit einer momentanen Rate von 50€,mehr ist momentan nicht machbar,denkemal das sich da keiner drauf einlässt,ich geh mal davon aus das ich das Insolvenzverfahren bekomme mit Restschuldbefreiung(würde ja nur für die Bank gelten)


auf was muss ich verzichten,was wird mir nicht gewährt in der Zeit, auf was muss ich aufpassen, bzw. was darf ich was darf ich nicht


wenn das zu unübersichtlich erscheint,fragt mich einfach ich antworte dann



mfg Lars 1977
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paps

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Re: auf was muss ich im Insolvenzverfahren achten
« Antwort #1 am: 14. Juni 2008, 22:12:23 »

Erst mal willkommen.

Wieso eigentlich nur die Kosten des Bankkredites.

Zwar mag die Körperverletzung nicht gerade ein kavaliersdelikt sein, aber Vorsatz?

Wenn dem so wäre, wären zumindes die Verfahrens- und Anwaltskosten mit zu befreien.

Ev. auch das Schmerzensgeld.

Was sie beachten sollten, hat der Anwalt doch sicherlich schon erklärt?
Sie sollten sich um eine angemessene Arbeit bemühen  und dem Gericht die gewünschten Auskünfte geben.
Erbschaften und Vermögenszuwächse im Verfahren melden.
Ansonsten gibt es nicht viel zu beachten.
Bzw. alles zu erläutern ist mir zu doof. Ihre Pflichten sind in der Insolvenzordnung geregelt.
Wenn sie an spezielle Dinge denken, sollten Sie diese heir erfragen, das macht die Sache einfacher.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Lars1977

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Re: auf was muss ich im Insolvenzverfahren achten
« Antwort #2 am: 14. Juni 2008, 22:29:01 »

hallo,

wurde verurteilt,also muss ich die Kosten die durch meine Strafhandlung entstanden sind wohl bezahlen,zumindestens werden die nach 6Jahren nich wegfallen.

möchte gerne wissen wo ich eingeschränkt bin, wie z.Bsp. Handyvertrag, Internet-Vertrag, bzw. wo werde ich eingeschränkt sein,

wer erfährt von meiner Insolvenz, wem muss ich das mitteilen ausser natürlich meinen Arbeitgeber.


und diese 1500€ muss ich zahlen,das ist in der Verhandlung,eine Bedingung gewesen,das ist kein Schmerzensgeld,sondern die Fahrtkosten zu den Ärzten,Schmerzensgeld waren 5000€,die mit in den 13000€,mit drin sind(Kredit bei der Bank)


wo bekomm ich die Pfändungstabelle her?

mfg Lars1977
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paps

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Re: auf was muss ich im Insolvenzverfahren achten
« Antwort #3 am: 15. Juni 2008, 12:51:25 »

Vielleicht sollten Sie mit ihrem Anwalt mal folgendes BGH-Urteil durchgehen.
21.6.2007, Az: IX ZR 29/06
Vielleicht finden sich da ja noch weitere Ansatzpunkte was zur RSB gehören könnte.

Die Pfändungstabelle finden Sie links unter Inhalte
« Letzte Änderung: 15. Juni 2008, 13:09:58 von paps »
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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Lars1977

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Re: auf was muss ich im Insolvenzverfahren achten
« Antwort #4 am: 15. Juni 2008, 13:15:50 »

Hallo, nein ehrlich gesagt fühle ich mich echt beschissen bei dieser Sache,weil ich immer den Scheiss den ich gemacht,Schaden habe auch irgendwie immer bezahlt habe,


aber diesesmal frisst mich das finanziell auf wenn ich jedem eine passende Rate zahl,


nochmal zu mir, das war eine schwere Körperverletzung,Prügelei im Suff(nicht zu entschuldigen),

aber werde jetzt nach HH ziehen um ein Umfeldwechsel zu machen und werde da gerademal am Anfang ca. 1100€ verdienen,HH ist nich billig aber ich schaff das schon,irgendwie,

im Gegenzug muss ich auch neben der Miete usw. noch die 100€ rate an den Geschädigten ab Juli zahlen,meine Eltern bekommen auch noch Kohle,und und und das wird eng.


aber nochmals worin bin ich eingeschränkt ausser in Sachen der Finanzen und mein schlechtes Gewissen dabei.

ich sehe halt momentan keinen anderen Weg als diesen,muss e nochmal mit meinem Anwalt sprechen,

mfg Lars1977
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