"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: Aufhebung der Insolvenz  (Gelesen 1848 mal)

Selene-Luna

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 39
Aufhebung der Insolvenz
« am: 04. März 2009, 21:35:08 »

Hallo an alle,

am 05.04.2007  wurde meine Verbraucher-Insolvenz eröffnet.

Die Schulden, auf denen ich sitze, wurden nicht durch mich verursacht, sondern von meinem Ex-Mann. Gegen ihm läuft
nun ein internationales und sehr großes Verfahren und ich sollte nun als Zeugin vernommen werden.  Hierbei geht es um ein ehemaliges Kfz-Gewerbe, welches auf meinen Namen angemeldet war, jedoch eigentlicher Inhaber war mein Ex-Mann.

Von der Kripo wurden sämtliche Akten mitgenommen - ich war kooperativ, weil ich mir keiner Schuld bewußt bin. Im Beschluss vom deutschen Amtsgericht steht allerdings bereits, dass er der Inhaber dieser Firma war. - So wie es auch der Fall war. Nur alles ist wegen der Gewerbeanmeldung auf meinen Namen gelaufen, mein Ex-Mann hat Gelder veruntreut und mich mit den Schuldenhaufen und den Kindern sitzen lassen.

Ich werde auf jedenfall als Zeugin aussagen, und hoffe, dass er für den Betrug an mich und alle Gläubiger lange verurteilt wird.

Nun meine Frage, käme ich dadurch irgendwie aus der Insovenz wieder raus? Und wie? Irgendwer muß doch für Gerechtigkeit sorgen!

Besten Dank für Eure Hilfe
LG
Selene-Luna
Gespeichert
 

lucca_m

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 4
  • Offline Offline
  • Beiträge: 798
Re: Aufhebung der Insolvenz
« Antwort #1 am: 05. März 2009, 09:54:55 »

Für Gerechtigkeit ist gesorgt, da Sei ein Insolvenzverfahren eröffnet haben. Falls Sie tatsächlicjh die Gewerbetreibende waren, dann das Falsche zwar, aber egal.

Aus der Insolvenz kommen Sie vorzeitig heraus, wenn alle Insolvenzgläubiger befriedigt wurden.

Gespeichert
 

wiwo

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 150
Re: Aufhebung der Insolvenz
« Antwort #2 am: 05. März 2009, 18:24:06 »

Hallo an alle,

am 05.04.2007  wurde meine Verbraucher-Insolvenz eröffnet.

Die Schulden, auf denen ich sitze, wurden nicht durch mich verursacht, sondern von meinem Ex-Mann. Gegen ihm läuft
nun ein internationales und sehr großes Verfahren und ich sollte nun als Zeugin vernommen werden.  Hierbei geht es um ein ehemaliges Kfz-Gewerbe, welches auf meinen Namen angemeldet war, jedoch eigentlicher Inhaber war mein Ex-Mann.



Hallo,

so sehr ich auch den Versuch unternehme, Ihre Situation zu bedauern, es gelingt mir leider nicht so richtig. Im Jahre 2001 hatte ich mir eine Eigentumswohnung als sogen. Steuersparobjekt angeeignet über ein Unternehmen, welches trotz zweimaliger Insolvenz (war mir nicht bekannt) immer noch unter dem ursprünglichen Firmennamen als GmbH firmieren durfte, wobei jedoch im HRB immer ein anderer Name für den Firmeneigner auftauchte, der ursprüngliche Eigentümer jedoch nach wie vor als Geschäftsführer agierte und somit auch seine betrügerischen Machenschaften problemlos weiter ausüben konnte.

Dank unserer deutschen Rechtsprechung und der Unfähigkeit meines Anwalts sehe ich mich heute einem Schuldenberg von über 120.000 Euro gegenüber, die EV ist schon lange geleistet und die VI werde ich in Kürze beantragen.

Sind Sie mir bitte nicht böse, aber ich würde mich freuen, wenn künftig alle, die Ihren "guten" Namen, ohne auch nur irgendetwas nachzufragen, hergeben, ohne Wenn und Aber für Machenschaften, welche in ihrem Namen getätigt werden, sowohl finanziell als auch strafrechtlich herangezogen werden.

Ich weiß, dass meine Antwort hier keine Hilfe für Sie darstellt, aber nachdem ich selbst wegen meiner Situation schon als suizidgefährdet eingestuft wurde (ich möchte darauf nicht näher eingehen), lasse ich wenigstens meinem Frust in gebührlicher Weise etwas freien Lauf.

Ich wünsche Ihnen trotzdem viel Glück, aus der Geschichte heil herauszukommen.

wiwo
Gespeichert
Gruß
wiwo
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz