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Autor Thema: Aufnahme einer neuen Arbeitsstelle während priv Insolvenz  (Gelesen 2677 mal)

Madness_63

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Habe nach Hartz 4 eine neue Arbeit möchte jetzt meine Freundin heiraten.  Wir haben 1 gemeinsames Kind.  Meine Freundin ist arbeitslos .  kann mir jemand sagen wie hoch der pfändungsbetrag bei ca 1600 € netto ist.


Danke Madness
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vito

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Re: Aufnahme einer neuen Arbeitsstelle während priv Insolvenz
« Antwort #1 am: 10. August 2007, 17:33:06 »

Hallo Madness 63,

zunächst meinen Glückwunsch zur Arbeit.  Alles Gute!
Sobald Du verheiratet bist, hast Du die Unterhaltspflicht für 2 Personen.  Der pfändbare Betrag liegt hier bei ca.   15,01 EUR.

Gruß
vito
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Madness_63

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Re: Aufnahme einer neuen Arbeitsstelle während priv Insolvenz
« Antwort #2 am: 10. August 2007, 17:58:32 »

Danke für die WünscheUnd anke für die schnelle Beanwortung.  Damit ist mir schon geholfen.  :thumbup:

Mfg Madnes_63
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Feuerwald

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Re: Aufnahme einer neuen Arbeitsstelle während priv Insolvenz
« Antwort #3 am: 10. August 2007, 20:24:34 »





Ergänzend und für die weiteren Planungen noch folgendes:

Sollte der Ehepartner zukünftig eigene Einkünfte haben,
bspw. ALG I oder eigens Arbeitseinkommen, kann auf Antrag des TH
der Ehepartner ganz/teilweise unberücksichtigt bleiben.

Gruss
Feuerwald

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