Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Madness_63 am 10. August 2007, 14:07:52

Titel: Aufnahme einer neuen Arbeitsstelle während priv Insolvenz
Beitrag von: Madness_63 am 10. August 2007, 14:07:52
Habe nach Hartz 4 eine neue Arbeit möchte jetzt meine Freundin heiraten.  Wir haben 1 gemeinsames Kind.  Meine Freundin ist arbeitslos .  kann mir jemand sagen wie hoch der pfändungsbetrag bei ca 1600 € netto ist.


Danke Madness
Titel: Re: Aufnahme einer neuen Arbeitsstelle während priv Insolvenz
Beitrag von: vito am 10. August 2007, 17:33:06
Hallo Madness 63,

zunächst meinen Glückwunsch zur Arbeit.  Alles Gute!
Sobald Du verheiratet bist, hast Du die Unterhaltspflicht für 2 Personen.  Der pfändbare Betrag liegt hier bei ca.   15,01 EUR.

Gruß
vito
Titel: Re: Aufnahme einer neuen Arbeitsstelle während priv Insolvenz
Beitrag von: Madness_63 am 10. August 2007, 17:58:32
Danke für die WünscheUnd anke für die schnelle Beanwortung.  Damit ist mir schon geholfen.  :thumbup:

Mfg Madnes_63
Titel: Re: Aufnahme einer neuen Arbeitsstelle während priv Insolvenz
Beitrag von: Feuerwald am 10. August 2007, 20:24:34




Ergänzend und für die weiteren Planungen noch folgendes:

Sollte der Ehepartner zukünftig eigene Einkünfte haben,
bspw. ALG I oder eigens Arbeitseinkommen, kann auf Antrag des TH
der Ehepartner ganz/teilweise unberücksichtigt bleiben.

Gruss
Feuerwald