Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Madness_63 am 10. August 2007, 14:07:52
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Habe nach Hartz 4 eine neue Arbeit möchte jetzt meine Freundin heiraten. Wir haben 1 gemeinsames Kind. Meine Freundin ist arbeitslos . kann mir jemand sagen wie hoch der pfändungsbetrag bei ca 1600 € netto ist.
Danke Madness
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Hallo Madness 63,
zunächst meinen Glückwunsch zur Arbeit. Alles Gute!
Sobald Du verheiratet bist, hast Du die Unterhaltspflicht für 2 Personen. Der pfändbare Betrag liegt hier bei ca. 15,01 EUR.
Gruß
vito
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Danke für die WünscheUnd anke für die schnelle Beanwortung. Damit ist mir schon geholfen. :thumbup:
Mfg Madnes_63
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Ergänzend und für die weiteren Planungen noch folgendes:
Sollte der Ehepartner zukünftig eigene Einkünfte haben,
bspw. ALG I oder eigens Arbeitseinkommen, kann auf Antrag des TH
der Ehepartner ganz/teilweise unberücksichtigt bleiben.
Gruss
Feuerwald