"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: Aufteilungsbescheid  (Gelesen 2314 mal)

reisender

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 9
Aufteilungsbescheid
« am: 19. November 2010, 19:08:43 »

Hallo ich hab eine frage ,ich bin seit 2008 von meiner restschuld befreit,jetz ist auch meine frau in die inso gegangen,der insoverwalter wollte das wir für die letzten 4 jahre eine einkommenssteuer erklärung machen,es kam vom finanzamt der bescheid das wir 2500€ nachzahlen sollen  Darauf hin haben wir einen aufteilungbescheid beantragt,es stellte sich heraus das dann meine frau ein guthaben von 4000€ hätte,ich habe dann sofort den aufteilungsbescheid wiederrufen,was aber abgelehnt wurde.Heute kam ein brief vom finanzamt das ich die 4000€ zurückzahlen soll,ich habe sofort dort angerufen und gesagt das wäre bestimmt ein fehler,aber der beamte sagt ,das guthaben wurde dem insolvenzverwalter ausgezahlt und ich müsste das zurückzahlen.
Meine frage an euch, ist das rechtens ,und wenn ja wieviel können die mir pfänden ,ich verdiene 1600€ netto,meine Frau 630€ netto ,und mein sohn ist noch 1 jahr in der lehre.
Haben beide unterhaltsansprüche an mich ? ,wegen der pfändungstabelle ,wir wohnen in einem gemeinsamen haushalt.
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Aufteilungsbescheid
« Antwort #1 am: 19. November 2010, 20:46:52 »

Ohne Beschluß ist nichts pfändbar (2 Unterhaltsberechtigte)

Ob die Aufteilung rechtens ist,müssen andere beantworten.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

reisender

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 9
Re: Aufteilungsbescheid
« Antwort #2 am: 19. November 2010, 20:51:13 »

Vielen dank für die antwort,ich will eigentlich auch ans finanzamt zahlen,bevor die pfänden.
Ich gehe am montag zum finanzamt und biete denen monatlich 200€ euro an,ich hoffe die stimmen zu.
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz